Wer unseren Blog regelmäßig liest, der weiß, dass wir sehr gerne wandern gehen und die Schönheit der Natur genießen. Recht viele Aufnahmen in unseren Reiseberichten, sind mit einer Drohne entstanden und dieses Jahr in Norwegen, kam eine DJI Mavic 2 Pro zu Einsatz. Eine wirklich tolle Drohne mit super Flugeigenschaften und einer spitzen Aufnahmequalität. Sie belegt aber auch einiges an Platz und Gewicht im Rucksack und ist auch nicht gerade günstig. Daher freue ich mich so über die günstigere, kleinere und deutlich leichtere DJI Mavic Mini.
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Hier mal ein Tipp auch der Technikecke zu Drohnen vom Hersteller DJi. Dieser hat ein neues Firmware-Update für die Spark* und deren Akkus* veröffentlicht. Das Update muss bis zum 1. September installiert werden, ansonsten kann diese nicht mehr geflogen werden. Hintergrund sind Fehler im Batterie-Management, welche zu Abstürzen einiger Drohnen geführt haben.
Die Updates lassen sich über die DJI Go 4 App, oder über DJi Assistant 2 am PC und Mac aufspielen. Ich habe mich für den Weg über die Software Assistant 2 entschieden. Das ganze geht einfach und war trotz meiner insgesamt 4 Akkus auf Version 01.00.0600 und der Fernbedienung auf die Version 01.00.0400 recht schnell erledigt. Natürlich habe ich auch die DJI Go 4 App auf meinem iPhone auf Version 4.1.7 aktualisiert.
Als ich dann am letzten Wochenende aber mit der Spark fliegen wollte, musste ich leider feststellen, dass diese nur maximal 30 Meter in die Höhe und nicht weiter als 50 Meter fliegen wollte. In einer Flugverbotszone befand ich mich zu dem Zeitpunkt definitiv nicht. Ich versuchte es mit mehreren Akkus und überprüfte die Einstellungen in der App. Hier war aber alles in Ordnung und auch ein zusätzliches Aktivieren und deaktivieren vom Anfängermodus, brachte keine Besserung.
WeiterlesenLange habe ich mit dem Gedanken gespielt, mir eine Drohne anzuschaffen. Dabei geht es mir weniger um das eigentliche fliegen, sondern mehr um die damit möglichen Aufnahmen. Man kann halt aus der Luft teilweise mehr sehen und kommt an ganz besondere Impressionen.
Meine Anforderungen waren relativ bescheiden würde ich sagen. Sie sollte nicht groß sein und in einen normalen Rucksack passen. Die Bedienung sollte nicht zu kompliziert sein und die Kamera sollte gute Ergebnisse liefern. Dabei darf „der Spaß“ (weil mehr ist es ja am Ende nicht) auch kein Vermögen kosten. Erst liebäugelte ich mit der Mavic Pro vom Marktführer DJi, aber die war mir einfach zu teuer. Neben dem Standard Set kommen dann immer noch ein paar weitere Akkus und vor allem für Anfänger ein paar notwendige Ersatzteile hinzu.
Als unser Schwedenurlaub näher rückte, wurde auch mein Wunsch nach einer Drohne immer größer. Es gibt ein paar Länder auf der Welt, wo man mit einer Kamera nicht viel falsch machen kann und Schweden gehört auf jeden Fall dazu!
WeiterlesenÜber die am 01.04.2017 in Kraft getretene Drohnen Verordnung, genauer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, habe ich bereits berichtet. Sie definiert unter § 21b eine ganze Reihe an Orten, an denen man nicht fliegen darf.
- In und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, Grundstücke von Verfassungsorganen des Bundes und der Länder sowie obere und oberste Bundes- und Landesbehörden, Einrichtungen der Bundeswehr sowie andere militärische Anlagen, Naturschutzgebiete,diplomatische und konsularische Vertretungen (Botschaften), Grundstücke der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden.
- Anlagen der Energieerzeugung und Energieverteilung (Kraftwerke, Windräder, usw.).
- Bundesfernstraßen (konkret Autobahnen und Bundes- und Bundeswasserstraßen.
- Bahnanlage: Ein generelles Betriebsverbot 100m über und um Bahnanlagen.
- In Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
in Flughöhen über 100 Metern über Grund. - Wohngebiet: Hier gilt ein generelles Betriebsverbot bei einer Startmasse über 250 Gramm oder der Möglichkeit des Empfangs, der Übertragung oder Aufzeichnung von optischen, akustischen oder Funksignalen. Also wenn eine Kamera verbaut ist, darf man hier nicht abheben. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Grundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug zu, oder eine Ausnahmeerlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde ist vorhanden.
Es tummeln sich immer mehr kleine unbemannte Flugobjekte am Himmel und hierbei meine ich natürlich nicht UFOs, sondern Drohnen, oder auch Multicopter und Quadrocopter genannt. Was das bunte Treiben am Himmel angeht, so hat Bundesminister Dobrindt dazu eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt, welcher der Bundestag zugestimmt hat und die am 01.04.2017 in Kraft getreten ist.
Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre. (Verkehrsminister Alexander Dobrindt)
Eine der wesentlichsten Neuerungen, welche ab dem 01.10.2017 in Kraft tritt, ist die Kennzeichnungspflicht. Jede Drohne, die mehr als 250 Gramm auf die Waage bringt, muss künftig an dauerhaft und feuerfest den Namen und die Anschrift des Eigentümers tragen. Hiermit soll im Schadensfall der Halter ermittelt werden können. Wer eine Drohne mit mehr als 2 Kilo Gewicht besitzt, muss künftig einen Kenntnisnachweis erbringen.
Für meine DJi Spark* mit einem Startgewicht von 300 Gramm, ist „nur“ eine Kennzeichnung notwendig. Hierfür gibt es keine genauen Vorgaben, außer dauerhaft und feuerfest und somit habe ich mich für die kleinstmögliche Plakette entschieden.
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