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FAQ – Freistehen

Wenn man auf offiziellen Stell oder Campingplätzen steht, ist man in der Regel fein raus, weil diese Plätze ja extra für Camper ausgewiesen sind. Auf Privatgrundstücken könnte man sich natürlich die Genehmigung des Eigentümers einholen, was aber sicherlich selten gemacht wird. In der Vergangenheit kam es besonders in der Hauptsaison bereits vor, dass der angepeilte Stellplatz bei Ankunft voll belegt gewesen ist. Mit etwas Glück war der nächste nicht ganz so weit entfernt und bot noch einen freien Platz an. Mit den stetig steigenden Zulassungszahlen von Freizeitfahrzeugen und den dazu noch kommenden ausgebauten Vans, welche in der Statistik gar nicht vorkommen, sinkt jedoch die Hoffnung auf ein freies Plätzchen.

Die Freiheit, abseits von Campingplätzen an schönen und ruhigen Plätzen zu übernachten, hat man in Anbetracht all der Camper also leider immer seltener. Es wollen aber alle die Stille genießen, die Natur entdecken, denn so hat es einem die Hochglanzwerbung doch versprochen. In der Realität sieht das alles etwas anders aus, denn die meisten europäischen Länder verbieten das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen und verhängen teilweise auch hohe Strafen bei Missachtung der Gesetze. Es werden auch immer mehr Kontrollen durchgeführt und aufgrund des inakzeptablen Verhaltens weniger Camper bedauerlicherweise auch immer weniger Toleranz frei stehenden Campern entgegengebracht.

Je später der Abend und damit auch meistens, umso länger die Fahrt, umso genervter ist der Camper verständlicherweise und stellt sich frei „irgendwo“ hin. In der folgenden Tabelle findet Ihr eine Übersicht, wo ihr mit dem Camper abseits eines Campings oder Stellplatzes übernachten dürft. Die folgende Karte stellt natürlich keinen Rechtsanspruch dar und gesetzliche Änderungen müssen immer berücksichtigt werden.


Auch wenn das Freistehen in manchen Ländern wie etwa in Rumänien vom Gesetzgeber erlaubt ist und man sogar Markise und Stühle nutzen darf, muss man Rücksicht auf Natur und Mensch nehmen. Auch in Ländern, wo man die „Auf dem Gefängnis frei Karte“ in Form einer Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ziehen kann, hinterlässt man keinerlei Müll und benimmt sich so, wie man auch möchte, dass andere sich benehmen. Man sollte das Erlaubte oder Geduldete auch nicht ausreizen, weil sonst nachvollziehbarerweise sonst Verbotsschilder schneller aufgebaut, als man gucken kann.


Spanien
Portugal
Albanien
Griechenland
Mazedonien
Kosovo
Montenegro
Bosnien
Kroatien
Slovenien
Russland
Niderlande
Belgien
Deutschland
Frankreich
England
Schottland
Irland
Island
Italien
Schweiz
Norwegen
Schweden
Finnland
Österreich
Polen
Tschechien
Ukraine
Rumänien
Bulgarien
Serbien
Ungarn
Slowakei
Litauen
Belarus
Lettland
Estland
Lichtenstein
Luxemburg

Länderübersicht in Tabellenform

AlbanienDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
BelgienEntlang der Küste und in Flandern verboten. Anderorts ist das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für eine Nacht erlaubt.
BulgarienDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten. Dieses gilt ebenso auf Privatgrundstücken.
BosnienDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
DänemarkDas Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt.
DeutschlandDort, wo das Parken nicht ausdrücklich durch die StVO oder Verkehrszeichen verboten ist, ist einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Ein Campingähnliches Verhalten (etwa Markise und Stühle zu verwenden) ist jedoch verboten.
EnglandEntlang von Straßen und Brücken ist das Campen untersagt. Andernorts durch Genehmigung der Behörden möglich.
EstlandDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen oder auf privaten Grundstücken ist erlaubt. Jedoch nicht in geschlossenen Ortschaften oder Nationalparks.
FinnlandVor allem an Stränden und in Erholungsgebieten sind regionale Verbote zu beachten. Auf Privatgrundstücken ist das Campen erlaubt. Es gilt das finnische Jedermannsrecht.
FrankreichDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen nur nach behördlicher Freigabe erlaubt. Zusätzlich gibt es regionale Unterschiede.
GriechenlandDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
IrlandDas Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist zwar grundsätzlich erlaubt. Im örtlichen Raum jedoch nur mit Genehmigung der Behörden.
IslandDas Übernachten in Island ist außerhalb von Camping- und Stellplätzen verboten und wird vor allem in Nationalparks und Naturschutzgebieten streng kontrolliert.
ItalienDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist zu Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit oder nach behördlicher Freigabe erlaubt.
KosovoDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
KroatienDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
LettlandDas Übernachten außerhalb eines Campingplatzes oder auf privaten Grundstücken ist erlaubt. Jedoch nicht in geschlossenen Ortschaften oder Nationalparks.
LitauenDas Übernachten außerhalb eines Campingplatzes oder auf privaten Grundstücken ist erlaubt. Jedoch nicht in geschlossenen Ortschaften oder Nationalparks.
LichtensteinDas Übernachten auf Parkplätzen ist erlaubt.
LuxemburgDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
MontenegroDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
NiederlandeDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten. Dieses gilt ebenso auf Privatgrundstücken.
NorwegenEntlang von Straßen darf nur auf Parkplätzen übernachtet werden, es ist ein Mindestabstand von 150 Metern zu Häusern einzuhalten. An landwirtschaftlichen und kultivierten Flächen ist das Freistehen verboten. Zudem sind örtliche Verbote zu beachten. Es gilt das norwegische Jedermannsrecht.
ÖsterreichDas Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt. Allerdings sind regionale Verbote wie etwa in Tirol und Wien zu beachten. In Naturschutzgebieten oder oberhalb der Baumgrenze darf nicht übernachtet werden.
PolenDas Übernachten außerhalb eines Campingplatzes oder auf privaten Grundstücken ist nicht verboten. Jedoch nicht in Nationalparks.
PortugalDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten. Dieses gilt ebenso auf Privatgrundstücken.
RumänienFreies Campen und Übernachten sind erlaubt. Lediglich in Naturschutzgebieten ist das Freistehen verboten.
RusslandDas Campen außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist offiziell verboten, wird aber wegen fehlender Infrastruktur meistens toleriert.
SchottlandIn Schottland ist das Übernachten nicht explizit verboten, sondern wird in den meisten Fällen toleriert
SchwedenAuf öffentlichen Parkplätzen darf übernachtet werden. Auf Privatgrundstücken muss das Einverständnis des Besitzers eingeholt werden. In Nationalparks, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und in bestimmten Schutzgebieten ist das Übernachten verboten. Es gilt das schwedische Jedermannsrecht.
SchweizIn der Schweiz gibt es ja nach Kanton Unterschiede was das Freistehen angeht. In Wäldern und Naturschutzgebieten ist es meistens verboten.
SerbienDas Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist erlaubt.
SlowakeiDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
SlowenienDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten. Privatgrundstücke sind hiervon aber nicht eingeschlossen.
SpanienDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten. In manchen Regionen auch nicht auf privaten Grunstücken.
TschechienDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten. Dieses gilt ebenso auf Privatgrundstücken.
TürkeiDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen oder auf privaten Grundstücken erlaubt. Jedoch nicht in Nationalparks.
UkraineDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
UngarnDas Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist generell verboten.
WeissrusslandDas Übernachten außerhalb eines Campingplatzes oder auf privaten Grundstücken ist erlaubt. Jedoch nicht in geschlossenen Ortschaften, Parks und Nationalparks.

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