Selbstverständlich halte ich mich grundsätzlich an Vorschriften, Verordnungen und natürlich an Gesetze. Wir achten zum Beispiel auf die Einhaltung der Achslast, oder der Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und fahren grundsätzlich sehr vorausschauend. Bei der Gasprüfung bzw. Abnahme nach dem Einbau von Gastankflaschen, hört aber mein Verständnis auf.
Von Haus aus sind Wohnmobile und Kastenwagen mit Gasflaschen ausgestattet und wenn eine leer ist, wird diese wieder gegen eine volle eingetauscht. Dieser Vorgang hat aber einige Nachteile und daher sind Gastankflaschen so genial. LPG Tankstelle anfahren, Flasche wieder auftanken und weiterfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flasche komplett leer ist, oder nur ein paar Liter/Kilo entnommen wurden. Auch das lästige ausbauen entfällt hierbei. Wie bei Tauschflaschen, gibt es auch zum Betanken eine Version aus Aluminium, welche natürlich deutlich leichter als Stahl ist.
Beide Flaschen sind aus demselben Material unter Aufsicht des TÜV, nach der Norm EN13110 hergestellt worden. Die ALUGAS-Flaschen sind zertifiziert und zugelassen nach ADR/RID und der Richtlinie 2010/35/EU. Bei der Tankflasche liegt lediglich der Unterschied am Multiventil, damit man sie selber befüllen kann und sie verfügt über einen automatischen 80% Füllstopp, damit der Füllvorgang frühzeitig stoppt und die Flasche nicht bersten oder gar platzen kann. “Problematisch” wird lediglich die Gasprüfung bzw. die Eintragung in das gelbe Gasbuch für den Einbau, denn hier streiten sich die Gelehrten bzw. die Gasprüfer. Manche nehmen nämlich die ECE R 67.01 Teil II Abschnitt 17 viel zu genau.
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