Die Erweiterung des Führerscheins (Klasse B) auf eine 4,25-Tonnen-Grenze ist jetzt in der EU beschlossene Sache. Das Europäische Parlament hatte bereits vor knapp 13 Monaten (28.02.2024) im Rahmen der Reform zur 4. Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen auch für Reisemobile zugestimmt, worüber ich im Blog berichtete.
In maximal 4 Jahren soll es dann endlich so weit sein und Besitzer eines Führerscheins der Klasse B dürfen dann (evtl. nach entsprechender Prüfung) auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren.
3,5 Tonnen sind für viele ein Problem
Die Grenze von bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beim Führerschein der Klasse B war schon seit Jahren ein großes Problem für die gesamte Branche. Abgesehen von dem ganzen zusätzlichen Zubehörklimmbimms am und im Fahrzeug, sind die Reisemobile auch aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen in den vergangenen Jahren immer schwerer geworden.
Viele (junge) Neukunden von Reisemobilen haben in der Regel ihren Führerschein nach dem Jahr 1999 gemacht und sind somit in Klasse B gelandet. Mit den meisten Fahrzeugen dürfen diese (realistisch beladen bei 2 bis 4 Personen) damit in den meisten Fällen nicht fahren. Desto mehr hatten sich alle Betroffenen über die angekündigte Änderung einer Erhöhung auf bis zu 4,25 Tonnen gefreut, damit es auch in einer Kontrolle keine bösen Überraschungen mehr gibt.

Hierbei sollte man nicht vergessen, dass aktuell immer noch der Plan besteht, wonach in der EU ab dem Jahre 2035 nur noch Neuwagen mit Verbrennermotor zugelassen werden, die im Betrieb CO₂-emissionsfrei sind.
Wenn sich in den nächsten Jahren daran nichts ändert und auch keine technischen Revolutionen passieren, werden die Wohnmobile ab 2035 wohl auch wieder deutlich schwerer sein (müssen), sofern hier etwa große und in der Regel schwere Akkus zum Einsatz kommen. Aber bis dahin ist aber ja zum Glück noch etwas Zeit und so freuen wir uns erst einmal auf die anstehenden Änderungen in den nächsten maximal 4 Jahren.
Die neue Regelung im Überblick
Die gute Nachricht für alle Reisemobilisten ist, dass die Änderung der Fahrerlaubnis auf 4,25 Tonnen kommt, auch wenn es noch etwas (nichts Genaues weiß man nicht) dauern wird und es eventuell ein paar Stolpersteine (auf nationaler Ebene) zu bewältigen gilt.
Ab wann darf man in Klasse B mit 4,25t fahren?
Auf manchen Internetseiten und in den sozialen Medien ist vom Jahr 2028 die Rede, aber leider ohne Angabe von ofiziellen Quellen. Ein genaues Datum konnte mir auf Anfrage das BMDV: Bundesministerium für Digitales und Verkehr leider nicht nennen, noch geht das aus der Pressemitteilung der Europäischen Union hervor.
Hier steht lediglich, die Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vier Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auf ein paar Jahre oder Monate mehr oder weniger soll es jetzt auch nicht mehr ankommen. Hauptsache sie kommt.
Gibt es noch etwas zu beachten?
Ebenfalls offen und „leider“ Ländersache ist, ob zum Führen schwerer Wohnmobile ein spezielles Training, eine Prüfung oder gar beides erforderlich ist. Das liegt nämlich im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Ich befürchte, dass wir in Deutschland für die Änderung tief in die Tasche greifen werden müssen und bürokratische Hürden das Ganze auch nicht einfacher machen könnten. Die Hoffnung stirbt, aber ja bekanntlich zuletzt.
Etwas kurios ist hierbei auch die Regelung, dass bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben eine solche Zusatzprüfung entfällt, sofern der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist. Leider sind mir bis auf ein paar „Studien“ keine auf dem Markt verfügbaren Wohnmobile mit alternativen Antrieben bekannt.
Die Richtlinie enthält weitere Punkte
- Die EU-Kommission hat auch die Pflicht für einen digitalen Führerschein bis 2030 festgelegt, welcher in allen EU-Staaten anerkannt und im Rahmen der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert wird. Man hat jedoch auch dann noch das Recht, einen physischen Führerschein zu beantragen.
- Um dem Fahrermangel bei den Lkw-Klassen entgegenzuwirken, soll das begleite Fahren ab 17 Jahre auch für schwere Lkw der Klasse C gelten, für welche bis dato ein Mindestalter von momentan 21 Jahren erforderlich ist.
- Es wird für Fahranfänger neben einer Probezeit von mindestens zwei Jahren auch strengere Vorschriften und Sanktionen für das Fahren unter Alkohol oder Drogen geben.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Union in voller Länge
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat werden die neue Richtlinie nun formell verabschieden. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann vier Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Sobald es von offizieller Stelle genauere Zeitangaben geben sollte, werde ich es berichten.
Wir sollten alle Hersteller, Händler und alle Wohnmobilisten auffordern bei ihren regionalen Abgeordneten Druck zu machen – dann geht es definitiv schneller
Vier Jahre für die Umsetzung? Auch wenn es mich mit dem alten Dreier Führerschein nicht betrifft, ist das die typische Bürokratie. Alles dauer viel zu lange auch wenn ich hier keinen Einblick habe.
Jetzt haben die jüngeren wenigstens einen Lichtblick