Kennst du das aktuelle Gewicht deines Wohnmobils und bewegt es sich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Gesamtmasse? Natürlich inklusive dir selbst und allem, was du mitnehmen möchtest. Wenn du diese Frage (oder Teile davon) mit einem Nein beantworten musst, dann solltest du diesen Artikel unbedingt lesen, so unschön das Thema auch sein mag. Ebenso, wenn du dir zum ersten Mal ein Wohnmobil zulegen möchtest und aktuell noch unsicher bist, ob du überhaupt mit einem Fahrzeug von unter 3,5 Tonnen am Ende realistisch hinkommen wirst.
Über das Thema Überladung des Wohnmobils und den Folgen, spricht (nachvollziehbarerweise) keiner so wirklich gerne. Weder die Hersteller noch die Händler und auch nicht die Camper, welche sich den Traum vom Reisen mit dem Wohnmobil von „ein paar Kilo zu viel“ auf der Wage am Ende nicht verderben lassen wollen. Sich aber grundsätzlich keine Gedanken über das Gewicht zu machen, ist definitiv der falsche Weg und evtl. muss man sich ehrlich eingestehen, dass es mit einem < 3,5 t Fahrzeug einfach nicht funktioniert. Hier bliebe einem dann nur die Möglichkeit ein Fahrzeug oder dessen Auflastung auf über 3,5 Tonnen zu wählen, wenn man weiterhin den Traum vom unbeschwerten Reisen mit dem Wohnmobil verwirklichen möchte.
Im Internet kursieren teilweise die wildesten Gerüchte und Vorurteile zu Wohnmobilen, welche ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von über 3,5 Tonnen haben. TÜV, Steuer, Maut, Fähren, bis zu Fahrverbote, um nur einige davon zu nennen. Wir sind seit fast 3 Jahren mit Fahrzeugen oberhalb der 3,5 Tonnen Marke in Europa unterwegs und ich möchte an dieser Stelle neben den Fakten, auch von unseren persönlichen Erfahrungen berichten.
Vorwort
Ob man ein Fahrzeug mit einem zGG von über 3,5 Tonnen fahren möchte, oder „muss“, ist natürlich eine individuelle und persönliche Entscheidung. Man kann jedoch feststellen, dass es sich hierbei nicht selten um ein Streitthema in Foren, Facebookgruppen und anderen Stellen im Netz handelt und die „Gegner“ scheinbar keine eigenen Erfahrungen mit Fahrzeugen oberhalb von 3,5 Tonnen haben. Wer sich das erste Mal über das Thema informiert, wird diese pauschale Ablehnung (Ich bin dagegen!) sicherlich schon bemerkt haben. Ob u. a. die gesetzlichen Vorschriften jedoch wirklich so schlimm und die Kosten für „schwerere“ Fahrzeuge tatsächlich so hoch sind, oder ob das alles im Netz wie so oft nur zu heiß gekocht wird, darum soll es u. a. in diesem Bericht gehen.
Was aber an dieser Stelle bereits festgehalten werden sollte, ein überladenes Fahrzeug hat nichts auf der Straße verloren und wir reden hierbei nicht von ein paar Kilo. Wer mit seinem Wohnmobil noch nie auf der Waage war, sich mit Aussagen wie „Man hat mich in über 30 Jahren noch nie kontrolliert“ herausredet, handelt grob fahrlässig und das besonders anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Bei einer Überladung nimmt die Fahrstabilität ab, das Wohnmobil kann in Kurven ausbrechen und der Bremsweg verlängert sich deutlich. Bei einem Unfall kann es auch zu Problemen mit der Versicherung kommen und bei Verkehrskontrollen drohen saftige Bußgelder.
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Bußgelder und Verbot der Weiterfahrt
- Gesamtgewicht und Achslast
- Wie wird das Gesamtgewicht ermittelt?
- Wie errechnet der Hersteller das Gesamtgewicht?
- Warum ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen?
- Gültiger Führerschein
- Hauptuntersuchung
- Tempolimit
- Mautgebühren
- Höhere Fähr- und Brückenkosten
- Kfz-Steuer
- Versicherungen
- Verbotsschilder für über 3,5 Tonnen
- Parken in Wohngebieten
- Ein Fazit mit über 3,5 Tonnen
Bußgelder und Verbot der Weiterfahrt
In Deutschland haben wir für überladene Fahrzeuge bezüglich der Bußgelder & Punkte zwar eine kleine Toleranz, aber die sollte man eigentlich nicht einkalkulieren. Hier eine Übersicht ausgehend von einem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen.
bis 5 % | maximal 174 kg | Toleranz |
ab 5 % | maximal 349 kg | 10 € Bußgeld |
ab 10 % | maximal 699 kg | 30 € Bußgeld |
ab 20 % | maximal 874 kg | 30 € Bußgeld + 1 Punkt |
ab 25 % | maximal 1049 kg | 140 € Bußgeld + 1 Punkt |
ab 30 % | 235 € Bußgeld + 1 Punkt |
Jetzt könnte man auf die Idee kommen, die Stufe bis 20 % ist doch für fast 700 Kilogramm mit 30 € noch ein Schnäppchen und man kommt auch ohne einen Punkt in Flensburg davon und wird diese somit für eine eventuelle Kontrolle einkalkulieren. Ganz schlechte Idee. Nicht nur, dass man im Ausland bei einer Kontrolle deutlich mehr zahlen muss, die Polizei kann einem auch die Weiterfahrt untersagen, bis das zulässige Gesamtgewicht wiederhergestellt wurde. Wohin jetzt auf dem Autobahnparkplatz bei einer Kontrolle mit dem ganzen Zeugs?

Neben Strafen und Untersagen der Weiterfahrt bis zur Gewichtsreduzierung, darf man auch nicht vergessen, dass die eigentlichen Chassis der Wohnmobile für ein solches Gewicht oftmals gar nicht ausgelegt sind und auf Dauer auch Schaden nehmen können. Ebenfalls unter dem Übergewicht leiden, werden die meisten Bremsen, welche deutlich höheren Belastungen ausgesetzt werden. Man sollte daher eine Überladung aus den unterschiedlichsten Gründen vermeiden und das ist bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen teilweise leider einfach nicht ohne Einschränkungen möglich.
Gesamtgewicht und Achslast
Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug nur für eine bestimmte zulässige Gesamtmasse (zGM) zugelassen. Weiter verbreiteter ist hierfür der Begriff zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Welchen Begriff man am Ende auch verwendet, dieses Gewicht darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden.
Neben dem Gesamtgewicht wird bei einer Kontrolle auch die Achslast geprüft, welche man aus den Fahrzeugpapieren ablesen kann. Die Achslast definiert, wie die Masse des Fahrzeuges auf die einzelnen Achsen aufgeteilt wurde und eine Überschreitung kann zu Problemen mit der Bereifung und Stabilität beim Fahren führen. Daher muss das Gewicht auf die beiden Achsen unter Einhaltung der Angaben richtig verteilt werden. Alle schweren Gegenstände einfach in der Heckgarage zu verstauen, ist also auch keine gute Idee. Das ist aber auch alles wirklich kompliziert.
Wie wird das Gesamtgewicht ermittelt?
Hierfür gibt es nur einen einzigen Weg und der führt ganz am Ende über eine Waage. Am besten genau in dem Zustand, mit dem du in den Urlaub fahren möchtest, also alles eingeladen, Dieseltank und sonstige Tanks voll bzw. in dem von dir gewünschten Füllstand. Dabei auch die Achslast berücksichtigen und wenn nötig entsprechend umräumen. Bist du am Ende immer noch (weit) über dem zulässigen Gesamtgewicht, muss wohl etwas zu Hause bleiben.

Unsere Erfahrung beim Gewicht
Wir haben bei den Bestellungen immer, so gut es geht, darauf geachtet, dass unser Wohnmobil noch möglichst viele Zuladungsreserven hat, also dass wir auch noch etwas einladen dürfen und uns nicht zu sehr einschränken müssen. Wir nehmen eigentlich nicht viel mit und achten auch bei der Anschaffung von Zubehör auf Platzbedarf und Gewicht.
Unsere Fahrzeuge haben wir auch immer vor Abholung durch den Händler wiegen lassen und konnten somit unser Grundgewicht ermitteln. Zu Hause angekommen haben wir dann beim Einladen der gefühlten 1000 Einzelteile, alles immer in eine Eurobox gepackt, diese gewogen und zu dem Grundgewicht addiert. So hatten wir am Ende das Gewicht des Fahrzeugs inkl. unserer Grundausstattung bestmöglich im Blick.
Vor jedem Urlaub wurde dann auch wieder alles Urlaubs spezifische beim Beladen gewogen und addiert. Das dadurch ermittelte Gewicht passte mit Stichproben auf der Lkw-Waage recht gut. Das ist auf Dauer ein ziemlicher Aufwand und ernüchternd war hierbei auch, dass wir selten mit dem zulässigen Gesamtgewicht hingekommen sind.
Für uns waren es am Ende zu viele Abstriche und selbst mit diesen waren wir zu oft am Limit oder darüber, weswegen wir uns später dann auch für Wohnmobile mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entschieden haben. Eine Art von Befreiungsschlag.
Wie errechnet der Hersteller das Gesamtgewicht?
Das ist etwas komplexer und sorgt bei der Abholung, genauer gesagt bei der ersten Fahrt auf eine Waage nicht selten für große Überraschungen. Hersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Masse des Fahrzeuges in fahrbereitem Zustand anzugeben.
Die „Masse in fahrbereitem Zustand“ bezeichnet die Masse des Fahrzeuges samt Aufbau und werkseitiger Standardausrüstung, einschließlich des zu 90 % seines Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftanks. Hinzu kommen eingefüllte Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlflüssigkeiten, Werkzeug und Reifen-Pannenhilfe zuzüglich der gesetzlich pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers.
Der zu 100 % gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (das Fassungsvermögen des Frischwassertanks ist je nach Fahrzeugmodell im Fahrbetrieb begrenzt auf 10, 20 oder 40 Liter) und eine (etwa bei Hymer) zu 100 % gefüllte Alu-Gasflasche mit einem Gewicht von 16 kg.
Die Stolpersteine bei den Herstellerangaben
Die Berechnung geht davon aus, dass du alleine reisen und nicht mehr als 75 Kilogramm wiegen wirst. Den Dieseltank hast du natürlich nicht ganz voll, im Wassertank schlummert gerade so viel, dass es für die Toilettenspülung und das Händewaschen reicht und du nutzt eine Gasflasche aus Alu, anstatt wie üblich zwei Flaschen aus Stahl. Das hat mit der Realität bereits nichts zu tun.
Hinzukommt, dass es sich um errechnete Nennwerte handelt, welche produktionsbedingten Toleranzen unterliegen können. Diese produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % sind auch rechtlich zulässig. Beträgt die Masse in fahrbereitem Zustand bei Bestellung laut Hersteller 2.980 kg, so könnten am Ende auch 149 kg an rechtlich zulässiger Toleranz hinzukommen und dann wiegt es bereits 3.129 kg. Es bleiben dir also nur noch, 371 kg an Zuladung.
Nimmst du deinen Lebenspartner von ebenfalls 75 kg mit, sind es nur noch 296 kg Zuladung. Wiegt einer von euch mehr als 75 kg, muss man diese Differenz bereits abziehen. Hast du von Werk aus irgendwelche Sonderausstattung bestellt, wird dieses Gewicht ebenfalls direkt abgezogen. Wenn dir der Händler evtl. noch eine Solaranlage, TV, Wechselrichter oder Fahrradträger einbaut, bleibt kaum noch etwas an Zuladung übrig. Spätestens bei der Bestellung eines Fahrradträgers muss man das Gewicht der eigentlichen Fahrräder einrechnen und bei den heute beliebten E-Bikes sind das bei zwei Rädern mal schnell über 50 Kilogramm.
Unsere Erfahrungen bei der Bestellung und Abholung
Achte bereits bei der Bestellung auf das Gesamtgewicht inkl. aller bestellten Zubehörteile und Sonderausstattung. Das ist leider nicht bei allen Herstellern so wirklich transparent umgesetzt. Sollten Angaben fehlen, dann lieber konkret nachfragen und lass dich nicht vom Händler mit Aussagen wie „Das passt schon, machen sie sich mal keine Sorgen“ abwimmeln. Das Gesamtgewicht sollte man Ende auch schriftlich festhalten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommen kann.
Bei der Abholung solltest du dir vom Händler ein Gewichtszertifikat, oder Wiegeschein von deinem Fahrzeug im Zustand der Übergabe ausstellen lassen. Auf dieses musst du dann neben dem Gewicht vom Fahrer, aber auch noch den kompletten Diesel hinzurechnen, weil Fahrzeuge in der Regel mit einem nahezu leeren Treibstofftank ausgeliefert werden.
Warum ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen?
In diesem Bericht geht es nicht um große Liner, oder Fernreise-Lkws oberhalb von 7,5 Tonnen, sondern um Wohnmobile, welche ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen haben. Ein besonderer Vorteil sind die aus unserer Sicht wichtigen, genauer gesagt alltagstauglichen Gewichtsreserven (Zuladung). Wie schnell sich die mögliche Zuladung gegen null und darunter bewegt und welche Folgen dies haben kann, wurde ja bereits beschrieben.
Ein Großteil der sogenannten Reisemobilisten ist zu zweit unterwegs. Hier fallen also (theoretisch) bereits weniger Dinge an, welche man mit auf Reisen nehmen möchte, als bei einer, drei oder vierköpfigen Familie. Die meisten Hersteller bewerben ihre Fahrzeuge auch mit einem niedrigen Leergewicht und besonders viel Zuladung. Dann müsste doch alles für zwei Personen in das Wohnmobil passen, ohne dass man am Ende überladen ist, oder doch nicht?
Schauen wir uns das doch einmal anhand von ein paar Beispielen in der absoluten Grundausstattung an. Neben dem Kastenwagen ist die Aufbauart Teilintegrierter besonders beliebt. Ich habe die Top 3 aus der Leserwahl 2023 (bis 70k) aus der Zeitschrift Promobil genommen. Bezüglich ihres Gewichts in der eigentlich unrealistischen Grundausstattung, also ohne jegliche (obligatorischen) Pakete, aber inkl. der 5 % produktionsbedingten Toleranz sieht das so aus:
Model | Gewicht | Zuladung |
---|---|---|
Knaus Van TI 650 MEG (2024) | 3045 kg | 455 kg |
Adria Coral Axess 600 SL | 3097 kg | 403 kg |
Weinsberg Cara-Compact 600 MEG (2024) | 2.934 kg | 566 kg |
So würde man in den allermeisten Fällen das Wohnmobil jedoch nicht bestellen. Konfiguriere doch einfach online mal bei Knaus, oder Weinsberg (die sind beim Gewicht zumindest transparent) ein 3,5 t Fahrzeug. Du wirst überrascht sein, wie schnell man am Limit ist. Sollte man bei einem der drei Beispiele tatsächlich noch Basics beim Zubehör wie TV/SAT, Solaranlage, Wechselrichter, Markise, Fahrradträger + 2 E-Bikes mitnehmen, reichen die maximal 3,5 Tonnen realistisch einfach nicht mehr aus.
Man darf besonders nicht unterschätzen, was so einfache und auf den ersten Blick leichte Dinge wie Bettwäsche, Handtücher usw. gemeinsam auf die Waage bringen. Einen riesengroßen und schweren Teil nimmt auch die gesamte Kücheneinrichtung und der Inhalt vom Kühlschrank ein. Vergessen sollte man auch nicht, Kabeltrommel, Auffahrkeile und was sonst so alles in der Heckgarage seinen Platz finden soll. Man muss also nicht zwingend als Großfamilie unterwegs sein, um mit unter 3,5 Tonnen ans Limit zu kommen.
Wenn man jetzt bereits weiß, dass man mit dem zulässigen Gesamtgewicht nicht hinkommt und sich für ein Reisemobil mit über 3,5 Tonnen entscheiden möchte bzw. muss, worauf ist hierbei zu achten?
Gültiger Führerschein
Ich glaube, das Thema gültige Fahrerlaubnis ist für die meisten Interessenten die (erst mal) größte Hürde. Wer seinen Führerschein vor dem Jahr 1999 in der damaligen Klasse 3 gemacht hat, ist fein raus. Der ehemalige „Lappen“ berechtigt einen zum Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 t oder Wohnmobil-Anhänger-Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht von 18,5 Tonnen. Für alle anderen ab dem Jahr 1999 gilt, in der Klasse B ist bei 3,5 Tonnen erst einmal Schluss.

Hier müsste dann der Lkw-Führerschein C1 gemacht werden und dieser berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 t zGG plus einem Anhänger bis zu 750 kg Gesamtgewicht. Kostenpunkt etwa 2000,00 € und ja man muss neben der ganzen „Standard-Theorie“ auch Lkw spezifische Dinge (für die Prüfung) lernen, welche man mit einem normalen Wohnmobil nicht benötigen wird. In den sauren Apfel muss man leider beißen.
Machbar ist das Ganze aber, was ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Als Kind aus der schönsten Großstadt am Rhein habe ich meinen Führerschein erst nach 1999 gemacht, weil ich damals weder Auto noch Parkmöglichkeiten hatte. Hätte man mir damals gesagt, dass ich im späteren Verlauf meines Lebens mal ein Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen fahren möchte, hätte ich nur herzlichst gelacht. Ja sicher, ein Wohnmobil und ich und dann noch ein schweres. Ne ist klar!
Meine Erfahrungen zur Fahrerlaubnis C1
Daher habe ich mich vor ein paar Jahren noch mal in die Fahrschule begeben müssen, um den C1 zu machen. Dank meines netten Fahrlehrers Claus war das aber alles super entspannt. Beim Büffeln der Theorie habe ich die zu empfehlende Führerschein-App vom ADAC genutzt. Die geht mit einem gebetsmühlenartig alle Fragen immer wieder durch, bis sie dir sagt, dass du die Prüfung es jetzt eigentlich nicht mehr versemmeln kannst. Nach ein paar Wochen war das Thema C1 bereits erledigt. Alles nur halb so schlimm.
Dass man beim C1 (ab dem 28.12.2016) alle fünf Jahre gemäß § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung das Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung vorlegen muss, stört mich persönlich nicht so sehr. Sollte man von bei einigen Verkehrsteilnehmern in Klasse 3 und B am besten auch mal verlangen, aber das ist ein anderes Thema. Um die Verlängerung sollte (muss) man sich etwa 3 Monate (selbstständig) vor Ablauf kümmern. Aufwand und Kosten halten sich aber dafür in Grenzen.
Führerscheinreform 2024
Seit ein paar Jahren, werkelt die EU-Kommission bereits an der 4. Führerscheinrichtlinie und einige Camper hatten Hoffnung, dass man die Grenze für die zulässige Gesamtmasse anheben würde. Laut dem Richtlinien-Entwurf könnte der Wert für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen von 3.500 auf 4.250 Kilogramm angehoben werden. So wirklich viele Wohnmobile mit alternativen Kraftstoffen gibt es nicht auf dem Markt. Hier ist aber das letzte Wort bis jetzt nicht gesprochen und somit besteht zumindest ein klitzekleiner Funken Hoffnung, dass sich hier noch etwas ändert. 3.800, oder maximal 4.100 Kilogramm, würden den meisten sicherlich schon ausreichen.
Hauptuntersuchung
Ja, man muss mit dem einem Wohnmobil über 3,5t in kürzeren Intervallen zur Hauptuntersuchung. Einfach gesagt, man ist immer ein Jahr früher dran, als mit einem PKW. Bis zum sechsten Jahr ab der Erstzulassung fällt das gar nicht so auf, aber ab dann beträgt die Gültigkeit nur noch 12 Monate und es fallen dementsprechend jährlich Kosten an.
Gewicht (t) | Fristen |
---|---|
bis 3,5t | 36 Monate ab Erstzulassung bis zur 1. Untersuchung und ab dann alle 24 Monate |
über 3,5t bis 7,5t | 24 Monate ab Erstzulassung bis zur 1. Untersuchung und ab dann alle 24 Monate. Ab dem 6. Jahr muss das Fahrzeug alle 12 Monate geprüft werden. |
über 7,5t | 12 Monate ab Erstzulassung bis zur 1. Untersuchung und dann weiterhin alle 12 Monate |

Ich bin jetzt natürlich kein KFZ-Sachverständiger, aber warum gibt es spätestens für ein aufgelastetes Wohnmobil, also, welches nur auf dem Papier maximal 3,5 Tonnen gewogen hat, keine Ausnahmeregelung? Es handelt sich schließlich um das exakt selbe Fahrzeug, welches von Werk aus bereits für höhere Gewichte ausgelegt, aber aus verschiedenen Gründen für ein niedrigeres Gesamtgewicht zugelassen wurde. Bei Lkws kann ich das ja alles noch verstehen, wenn jedoch keinerlei bauliche Veränderung am Fahrzeug vorgenommen wurde(n), erschließt sich mir diese Regel nicht wirklich.
Aktuell befinden wir uns noch im 24-Monate-Intervall und hier fällt das weder vom zeitlichen Aufwand oder von der Lücke im Portemonnaie so sehr auf. Am Ende also eine Kröte, die wir (bald) jedes Jahr schlucken müssen, wenn wir mit über 3,5 Tonnen unterwegs seien wollen.
Die Gebühren sind je nach Bundesland und Prüforganisation übrigens recht unterschiedlich und daher lohnt es sich, die Preise für die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO1 zu vergleichen. Stand 02.2024 liegt man bei etwa 180 €.
Tempolimit
Auch so ein emotionales Thema, denn nur in Deutschland gilt auf Autobahnen (für PKWs) kein Tempolimit. Warum wir so an der „Freiheit“ hängen, auf manchen Abschnitten das Gaspedal bis zum Anschlag durchdrücken zu dürfen, weiß ich auch nicht wirklich. Vielleicht weil wir Deutschen, also genauer gesagt Carl Benz am 29. Januar 1886 durch die Patentanmeldung für sein „Fahrzeug mit Gasmotorenbetrieb“ gewissermaßen das Auto erfunden haben. Das ist natürlich Quatsch, aber ein generelles Tempolimit einzuführen, wird für keine Partei einfach umzusetzen sein. Man könnte gefühlt eher das Renteneineinstiegsalter auf 95 heraufstufen, als ein Tempolimit einzuführen.
Fahrzeuge und daher auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen, dürfen auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur 100 km/h fahren. Die Norweger haben ein generelles Limit von 80 km/h und werden die Diskussion daher sicherlich nicht verstehen können. In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzungen, die von den 100 km/h nicht wirklich weit entfernt sind. Quelle: ADAC

Unsere Erfahrungen mit dem Tempolimit
Auf Autobahnen stört mich das jetzt weniger, jedoch gibt es auch ein Tempolimit auf einspurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Hier sind es nur 80 km/h, was Pkws teilweise zu, sagen wir mal riskanten Überholmanövern verleitet. Es ist also weniger die maximale Geschwindigkeit, die ich fahren darf, sondern mehr die Differenz, zwischen unserem Tempolimit und dem der anderen Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen und das damit verbundene Risiko.
Schließlich kann ich mich nicht in Luft auflösen und auch nicht bei jeder Haltebucht anhalten, um die Fahrzeuge vorbeizulassen, welche „offiziell“ gerade einmal 20 km/h schneller fahren dürfen. Hier muss man teilweise etwas Geduld bzw. ein dickeres Fell mitbringen, wenn man mit über 3,5 Tonnen unterwegs ist.
Solange ich keinen mit dem „langsamen“ fahren behindere bzw. keiner drängelt, finde ich das mit dem Wohnmobil eigentlich recht entspannt. Der Spritverbrauch steigt ab 100 km/h ohnehin deutlich an und mit so einem großen und schweren Fahrzeug, sind hohe Geschwindigkeiten auch nicht gerade vernünftig, was u. a. den Bremsweg angeht. Wer mal ein zerfetztes Wohnmobil nach einem Unfall gesehen hat, wird die Geschwindigkeit evtl. auch unter 3,5 Tonnen reduzieren.
Mautgebühren
Um direkt mal etwas Wind aus den Segeln zu nehmen, von der Gesetzesänderung für die Lkw-Maut in Deutschland, welche ab 1. Juli 2024 für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in Kraft tritt, sind die allermeisten Wohnmobile nicht betroffen.
Eine Mautpflicht für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u. a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen, wird es laut Bundesamt für Logistik und Mobilität nicht geben.
Das Thema Maut ist in Europa aber allgemein ein leidiges und das auch bereits für Fahrzeuge mit weniger als 3,5 Tonnen. Eine einheitliche EU-weite Regelung zur Höhe und Erhebungsform von Mautgebühren gibt es nämlich bislang nicht. Dafür haben wir aber ja zumindest mit Nr. 1677/88 eine Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken eine einheitliche Verordnung in der Europäischen Gemeinschaft. Ohne Worte!
Der Schengenraum und somit die Reisefreiheit in Europa ist etwas wirklich Tolles und ich möchte das nicht mehr missen. Die unterschiedlichen Mautsysteme, bringen mich aber auch bei unter 3,5 Tonnen jedes Mal zur Verzweiflung und das nicht nur, wenn ich an die Gurkenverordnung denke. Sobald das Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt, wird man nicht nur tiefer in die Tasche greifen, sondern sich zwingend im Vorfeld über die Mautgebühren und Vorgaben der EU-Reise bzw. Transitländer informieren müssen.

Ein schönes (negatives) Beispiel ist dabei aktuell Tschechien, denn hier zahlen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen streckenabhängige Maut mittels eines Sendegeräts und dieses kann leider nicht im Vorfeld online bestellt werden. Diese kleinen Geräte für hinter die Windschutzscheibe sind nur an einer Mytocz-Verkaufsstelle erhältlich und es muss neben dem ganzen Papierkram auch eine Kaution in Höhe von 2468 CZK (knapp unter 100 €) hinterlegt werden.
Zumindest etwas besser gelöst hat das Slowenien, die zwar auch eine streckenabhängige Maut mittels eines Sendegeräts vom Betreiber DarsGo haben, aber dieses kann man online bestellen und sich innerhalb weniger Tage bequem nach Hause liefern lassen. Die einmalige Gebühr von 10,00 € nimmt man dann dabei fast noch gerne in Kauf. Lediglich die dauerhafte Verknüpfung von Fahrzeug und Sendeeinheit ist in Slowenien etwas unnötig. So muss man nach einem Fahrzeugwechsel ein neues Gerät bestellen und kann nicht mal eben online das Fahrzeug ändern, wie es in Skandinavien schon seit Jahren der Fall ist. Aber am Ende immer noch besser umgesetzt als etwa in Tschechien, welches daher als reines Transitland nicht gerade meine erste Wahl ist.
Unsere Erfahrungen zum Thema Maut mit über 3,5 Tonnen
Die europäische Maut ist ein für mich grundsätzlich ein Nackenhaare-aufstell-Thema und das nicht nur mit Fahrzeugen oberhalb von 3,5 Tonnen, wobei dann der Schmerz deutlich ansteigt. Mal eben losfahren ist leider wirklich nicht möglich, sofern man die unterschiedlichen Regeln der einzelnen Länder nicht kennt.
Es gibt zwar ein paar Anbieter, welche gegen eine entsprechende Gebühr das Ganze zumindest ein wenig vereinfachen und man erhält dann eine entsprechende Mautbox, welche wiederum in mehreren Ländern genutzt werden kann. Die meisten Länder (Stand 02.2024 sind es 9 Stück) deckt dabei der ADAC mit seiner Camper Mautbox XXL ab. Auch wir haben diese Box im Einsatz, aber neben den zusätzlichen Gebühren, stört mich hierbei primär die (leider) zu geringe Abdeckung in Europa.
Man muss sich also im Vorfeld über die geplante Strecke und anfallen Gebühren und hierbei noch wichtiger, das notwendige Abrechnungssystem informieren. Der ADAC Routenplaner ist dabei eine Hilfe, denn er zeigt einem für die gesamte Strecke nicht nur eine realistischere Fahrtzeit an, sondern listet auch die anfallenden Mautgebühren in den einzelnen Ländern auf. Einiger Wermutstropfen, die Angaben beziehen sich nicht speziell auf Fahrzeuge über 3,5t, bieten aber einen guten Anhaltspunkt, um sich über notwendige Maßnahmen genauer informieren zu können.
Übrigens kann es auch für Wohnmobile unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (unbeabsichtigt) teurer werden, wenn diese etwa in Frankreich eine Höhe von über 3 Metern überschreiten und an der Mautstation nicht richtig erfasst werden.
Höhere Fähr- und Brückenkosten
Auf den allermeisten Fährverbindungen spielt das Gewicht vom Wohnmobil keine Rolle. Hier ist dann die Länge, oder auch mal die Höhe für den Preis ausschlaggebend. Es mag hier natürlich Ausnahmen, wie nach Borkum geben, aber auf den Routen nach Skandinavien, Griechenland, UK, Afrika u. v. m. ist das Gewicht nicht entscheidend.

So verhält es sich auch auf den meisten gebührenpflichtigen Brücken, bei denen nicht das Gewicht, sondern die Länge des Wohnmobils entscheidend für die anfallenden Kosten ist.
Kfz-Steuer
Die Steuersätze werden in Deutschland nach Schadstoffklassen berechnet, und zwar in Schritten je angefangene 200 kg Gesamtgewicht (Quelle ADAC). Bei modernen Motoren, etwa mit Euronorm 6, liegen die Kosten zwischen 240 € (3,5t) und 440 € (7,5t). Unser CS Rondo XL auf Mercedes Sprinter würde als 3,5 t Fahrzeug 240 € im Jahr kosten und wir zahlen für seine 4,5 Tonnen jährlich 290 €. Unser vorheriges Wohnmobil, ein Dopfer 422A Family, war auf einem Euro 6 Sprinter und einer 5,5 Tonnen Zulassung, für die wir bereits 340 € im Jahr berappen mussten.

Wer in Deutschland ein Fahrzeug angemeldet hat, muss dafür nun einmal Kfz-Steuer bezahlen. Ob man damit täglich zur Arbeit fährt, oder es nur ein paar Wochen im Jahr und dann evtl. auch noch hauptsächlich im Ausland nutzt, spielt dabei keine Rolle. Man könnte die Steuerlast natürlich reduzieren, indem man sich für ein Saisonkennzeichen entscheidet, welches einen Gültigkeitszeitraum zwischen zwei und elf fortlaufenden Monaten haben kann. Außerhalb des Gültigkeitszeitraums zahlt man zwar weder Steuer noch Versicherung, darf es dann aber natürlich auch nicht benutzen und es auch nicht im öffentlichen Raum parken.
Wir fahren unser Wohnmobil das ganze Jahr über, wenn auch (leider) nicht am Stück, aber dafür bei jeder Gelegenheit. Vom kurzen Wochenendausflug, bis zum längeren und daher ist es auch das ganze Jahr über angemeldet und es fallen somit auch die vollen Steuerbeträge an.
Versicherungen
Die Auswahl an unterschiedlichen Versicherungen für Wohnmobile ist grundsätzlich kleiner als für PKWs. Das Gesamtgewicht (bis 7,5t) spielt bei den meisten Versicherungen auch keinen Unterschied. So sind die Kosten für ein Wohnmobil von 3,4t identisch mit einem 5,5t Wohnmobil.

Hier spielt neben den ganzen anderen bekannten Faktoren eher der Neuwert eine Rolle, welcher bei einem Wohnmobil über 3,5 t nicht zwingend höher sein muss. Es gibt genügend Wohnmobile, welche von Werk bereits eine Zulassung für 3,8 oder 4,1 Tonnen mitbringen. Diese werden dann vom Hersteller bewusst abgelastet und können somit ohne eine bauliche Veränderung aufgelastet werden.
Die Versicherungskosten haben sich durch das zulässige Gesamtgewicht in meinen Stichproben nicht erhöht. Hier ist, wie bereits erwähnt, die Prämie aus anderen Gründen, u. a. dem Neupreis, und der Beschaffenheit des Fahrzeugs wie GFK Dach usw. höher.
Verbotsschilder für über 3,5 Tonnen
Es gibt in Deutschland über 680 verschiedene Verkehrs-, Gefahren-, Vorschrift- und Richtzeichen und nur sehr weniger davon beziehen sich speziell auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Bei den Vorschriftzeichen 253 und 277 sind alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gemeint, während sich das Schild, mit der Nummer 262, auf die tatsächliche Masse, etwa 5,5 Tonnen bezieht.



Andere Verkehrszeichen wie die Nummern 264 (Höhe) und 265 (Breite) gelten ebenso wie Nummer 315 auch für Wohnmobile mit weniger als 3,5 Tonnen. Es gibt also unter all den vielen Schildern nur 2 bzw. 3 relevante.
<3,5t | >3,5T | |
---|---|---|
Höchstgeschwindigkeiten: außerorts/Autobahn | 100/130 km/h (Richtgeschwindigkeit) | 80/100 km/h |
Lkw-Überholverbot, Zeichen 277 | nicht zutreffend | zutreffend |
Verkehrsverbot für Kfz über 3,5 t zGM, Zeichen 253 | nicht zutreffend | zutreffend |
Mitführungspflicht | Verbandskasten, Warndreieck | zusätzlich Warnleuchte |
Parken in Wohngebieten
Ein Mythos ist das Parken von Wohnmobilen innerhalb von Wohngebieten. Zumindest wenn wir uns wie im ganzen Artikel auf Wohnmobile mit bis maximal 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beschränken.

- Wohnmobile bis max. 7,5 Tonnen: Dürfen ohne zeitliche Einschränkung in Wohngebieten parken, außer auf dem Gehweg.
- Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Dürfen in Wohngebieten parken, außer zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
Hier gibt es also für das Parken von Wohnmobilen von über 3,5 (bis 7,5t) keinerlei rechtliche Einschränkungen.
Ein Fazit mit über 3,5 Tonnen
Es gibt genügend gute Gründe, sich ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zuzulegen. Aber ebenso viele gibt es für ein Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen, wobei ich hier die Grenze bei 7,5 Tonnen ziehe. Wenn DU (also ich meine natürlich das Wohnmobil) ohne Einschränkungen auf der Waage das zulässige Gesamtgewicht einhalten kannst, dann ist doch alles fein und du kannst es dabei belassen. Solltest Du jedoch (weit) über dem erlaubten Gewicht liegen, dann würde ich dir empfehlen, ein Wohnmobil mit über 3,5 Tonnen zu nehmen oder dein vorhandenes Fahrzeug aufzulasten. Die Folgen bei einer Überladung sind aus meiner Sicht schwer zu kalkulieren.
Wir haben die Entscheidung für den Wechsel auf über 3,5 Tonnen nicht bereut. Jetzt muss ich zwar dazusagen, dass unser damaliges Wohnmobil aus dem Hause Dopfer, auf einem Mercedes Allrad Sprinter auch gar nicht als < 3,5 Tonnen Version verfügbar gewesen wäre. Das wird mit dem Allradantrieb ohnehin nicht unter 3,5 Tonnen möglich sein, egal für welchen Ausbauer man sich am Ende entscheidet.
Es ist schon sehr angenehm, zumindest nicht mehr auf jedes Kilo bei der Zuladung achten zu müssen. Aktuell sind wir mit einem Kastenwagen auf einem Mercedes Sprinter mit maximal 4,5 Tonnen Gesamtmasse unterwegs. Natürlich muss man auch hier die Waage etwas im Blick behalten, aber es sind selbst mit vollen Tanks (93l Diesel & 120l Wasser) noch genügend Reserven vorhanden.
Die Einschränkungen mit einem „schweren“ Fahrzeug empfinden wir als recht gering und die Vorteile überwiegen, aber das ist wie so oft eine ganz persönliche Entscheidung. Die Geschwindigkeitsbegrenzung stört uns bis auf die Überholmanöver auf der Bundesstraße nicht wirklich. Ja, die laufenden Kosten sind mit HU, Steuer und Maut etwas höher, aber die nehmen wir dafür „gerne“ in Kauf. Bei der Maut nervt eher der „Aufwand“, sich auch bei EU-Reiseländern über deren Vorgaben informieren zu müssen, das ist aber Jammern auf hohem Niveau.
Ein spezielles Navigationsgerät, bei dem man die Fahrzeugmaße angeben und diese bei der Routenplanung berücksichtigt werde, hatten wir auch mit unter 3,5 Tonnen im Einsatz. So praktisch Google Maps (für PKWs) auch ist, auf die Situation, mit einem 2,3 Meter breiten Wohnmobil, durch enge Straßen navigiert zu werden, kann ich gerne verzichten.
Stand heute würden wir uns, auch bei zwei Personen und mit einer Länge von max. 7 Metern wieder für ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen entscheiden.
sehr schöner Bericht wie ich finde !
Wir fahren unter 3,5t mit aktuellem Wiegeprotokoll, aber an der Grenze…
Das Thema Durchfahrt verboten für über 3.5t wäre bei uns die größte Kröte die man schlucken müsste. Das vermisse ich in Deinem Bericht, wenn ich es nicht überlesen habe am Handy….
Ich bin zwar immer sehr vorsichtig wenn ich so ein Schild sehe, kann es doch bedeuten daß es plötzlich auf Grund der Größe nicht weiter geht ..aber oft sind es einfach Brücken oder Parkplätze etc.
viele über 3.5 t fahren hier auch einfach durch (sieht man ja nicht auf den ersten Blick) wie ich so höre, muss dann jeder selber verantworten können.
Nachtrag
Verbotsschilder hast Du natürlich erwähnt..
Sorry
Zunächst Danke für den super Bericht.
Anmerken möchte nur, die erwähnten Vorschriftszeichen Durchfahrt verboten >3,5t und Überholen verboten >3,5t haben in der genauen Bedeutung stehen: „…. außer PKW und Kraftomnibusse.“ Nun haben die allermeisten Wohnmobile bis 7,49t im Fahrzeugschein in der Zeile J (Fahrzeugklasse) M1 bzw 21 (alte Bezeichnung) stehen. Diese beiden Klassen sind eindeutig als Personenkraftwagen definiert. Somit sind die oben genannten beiden Vorschriftszeich für Fahrzeuge 3,5t bis 7,49t nicht relevant. Leider ist das bei vielen Verkehrsordnungshütern nicht bekannt und auch bei einigen Fahrschulen gibt es eine Uneinigkeit, selbst in Behördenfahrschulen.
Anders sieht es bei dem Vorschriftzeichen „tatsächliche“ Masse aus. Die gilt dann für alle Fahrzeugklassen, auch PKW.
In Frankreich gelten die Vorschriftszeichen mit symbolischen LKW offiziel erst ab 7,5t.
Wir haben unseren MQH (Ducato Kastenwagen) auf 4,2t aufgelastet. Hierbei wurde nicht eine einzige Schraube angefasst. Der TÜV-Ingenieur sagte zu mir: Wenn Sie mit einem anderen Wohnmobil oder Caravan-Gespann einen Unfall haben, äußern Sie dem Polizist gegenüber dass das andere Fahrzeug überladen ist. Zu 90% werden Sie Recht bekommen.
Meine Reisegeschwindigkeit liegt exakt bei 112km/h – auf dem Tacho werden 120km/h angezeigt. In diesem Bereich läuft die Iveco-Maschine am besten. Keiner sieht die Auflastung dem Kastenwagen an. Bis jetzt habe ich auch noch keine Brücke zerstört die für über 3,5t verboten waren. Okay, bei der Maut wird’s teurer. Deshalb fahren wir durch die Schweiz nach Italien. Deutlich günstiger als der Brenner.
Hallo Thomas, danke für den Hinweis. In anderen Ländern, wie etwa in Frankreich, kann es natürlich mit den Vorschriften anders aussehen. So muss man seit Anfang 2021 ab 3,5 t in Frankreich einen Warnhinweise-Aufkleber „Toter Winkel“ (frz. Angles Morts) anbringen. Das scheinen aber hauptsächlich Ausländische Fahrer und nicht die Franzosen selbst zu machen, so haben wir es zumindest vor zwei Jahren in unserem Urlaub bemerkt. Viele Grüße Marc
Hallo Andreas, das ist ja noch besser, wenn dein MQH, schönes Fahrzeug übrigens ;-) von Haus aus bereits für 4,2t ausgelegt und keine technische Veränderung erforderlich ist. Guter Hinweis für die Fahrt durch die Schweiz. Viele Grüße Marc
Moin zusammen, wir haben uns vor wenigen Jahren einen Hymer ML T580 gebraucht zugelegt. Die Vorbesitzer sind damit zu zweit immer als 3,5t gefahren. Angeblich noch genug Luft für Zuladung. So sind wir auch losgefahren, alles gut gegangen. mal über eine Waage und dann der Schreck: 3,7t nur Fahrer, Wasser voll, Diesel voll, Klappräder und alles Kleinzeug was immer dabei ist. Also von Hymer das 4,2t-Gutachten besorgt und eintragen lassen. Kommen ja noch 2 Hunde (zusammen auch 50 kg) und Beifahrerin mit.
Vom Fahrverhalten keine Änderung zwischen voll und leer (Abholung). das legt einfach daran, dass der 3xx-Sprinter bereits als 4,2t konzipiert und gebaut wird. Die Zulassungen als 3,5t oder 3,88t sind rein papiermäßig wie auch beim o.a. MQH.
Interessant ist die Aussgae, dass die Überholverbote für LKW nicht für (die meisten) Wohnmoble über 3,5t gelten. Habe bisher mit schlechtem Gewissen überholt …
Gruß Theo
Marc, wo kann ich das Bild des Vorgängers auf Fiat-Basis ändern?
Hi Theo, wenn du deinen kleinen Avatar meinst, der kommt von gravatar.com. Dort hast du dir wohl mal einen Account angelegt und dort kannst du das Bild auch ändern. Viele Grüße Marc
Es ist wie daheim, der Schreck kommt auf der Waage :-) Aber ist doch schön, dass Du ohne technische Änderungen auflasten und jetzt mit ausreichend Zuladung sicher reisen kannst. Bei den Überholverboten streiten sich die Gelehrten. Laut ADAC (Quelle) „scheint“ das Lkw-Überholverbot (Zeichen 277) auch für Wohnmobile zu gelten.
Laut ADAC (Quelle) „scheint“ das Lkw-Überholverbot (Zeichen 277) auch für Wohnmobile zu gelten.
Wenn nicht explizit, z.B. durch zusätzliche Beschilderung, auf ein (Wohnmobil) Verbot (Parken / Übernachten / Überholen usw.) hingewiesen wird… ♂️
Wie Du selbst schreibst, ist es ein Streitthema in jeder Kaufberatung ein einschlägigen Foren. Ich hätte bei Deinem Artikel eine etwas differenziertere Betrachtung erwartet.
Denn man kann es auch anders sehen: Unser CaraHome 650 DG, immerhin ein 7m-Alkoven, stand neulich ohne Wasser aber mit 50% Diesel, voller 11kg-Stahlflasche, mir, zweien unserer 4 Kinder, großer Kunststoff-BZG, zusätzlichen Stühlen, Küchenausstattung inkl. Basisvorrat (Nudeln, etc.), Badausstattung, Schlafsäcken für alle, Kabeltrommel, Werkzeug, 4,55m-Markise, Dachklima, Isofix, 4er Heckträger, zweiter Garagentür, Exklusiv-Tür etc. mit 3130kg auf der Waage. Mit Frau und allen Kindern und Labrador kommen wir bei 2270kg aus. Jetzt noch jeder 5-10kg Klamotten, ein paar Vorräte, ein 6-Pack Wasser und es bleibt immer noch genug für Frischwasser und mehr Sprit im Tank.
Ich wüsste nicht, wofür wir eine zweite Gaskanne mitnehmen sollten. Auf Campingplätzen gibt es Waschmaschinen, die meisten Sachen bringt man ungetragen wieder mit nach Hause. Mit LiFePo, Alugas und Demontage des unnötigen Heckträgers hätten wir nochmal 25kg Einsparpotential. Den Sinn des Wagenhebers ohne Ersatzrad habe ich auch noch nicht verstanden, nochmal 5kg. Die BZG ist mit 30kg auch nicht gerade leicht.
Fahrräder oder Roller sind natürlich ein Argument. Aber wenn wir jedes mal Fahrräder für 6 Leute verstauen müssten, hatten wir ein ReiseIMmobil.
Und da wir im schönen Münsterland wohnen, würden mehr als 3,5t für uns nach Nord wie Süd viele km Überholverbot bedeuten. Und nicht jeder hat so gute Erfahrungen mit Fahrlehrern gemacht wie Du, meine Frau kann nach ihrem BE Upgrade neulich ein Lied davon singen.
Also muss man ganz klar sagen: Es kommt drauf an! Man sollte sich der Thematik bewusst sein. Aber wenn es zum eigenen Urlaubsverhalten verpasst, sehe ich in 3,5t durchaus eine Menge Vorteile.
Hallo Florian, vielen Dank für deinen Kommentar.
Wie ich im Vorwort geschrieben habe, ist es natürlich eine individuelle Entscheidung, ob man ein Fahrzeug mit einem zGG von über 3,5 Tonnen fahren möchte, oder „muss“. Wenn es bei dir/euch mit den 3,5 Tonnen am Ende klappt, ist das doch super und ich freue mich für euch. Leider verkaufen Hersteller und somit auch die Händler aber teilweise Fahrzeuge, die bereits bei der Abholung überladen sind. Wenn ich stichprobenartig andere Camper befrage, dann können mit etwa 7 von 10 nicht sagen, ob sie mit dem zGG hinkommen, weil sie noch nie auf der Waage gewesen sind.
Weinsberg und LMC sind für ihren Leichtbau bekannt, aber auch bei unseren beiden Fahrzeugen von LMC, kamen wir bei der Zuladung sehr schnell an unsere Grenzen. Es fahren nun mal auch nicht alle mit dem Wohnmobil auf einen Campingplatz und nutzen die dortige Infrastruktur. Selbst dann würde ich auf eine zweite Gasflasche nicht verzichten wollen, weil die eine „natürlich“ bei mir in einer regnerischen und kalten Nacht leer ist. So passierte es uns wirklich auf einer der allerersten Touren und beim Wintercamping möchte man auch nicht auf eine Gasreserve verzichten.
Eins der vielen schönen Dinge am Camping ist ja, dass jeder individuell reisen kann. So passt es für euch trotz sechs Personen und Hund, auch wenn vier davon evtl. noch an Gewicht zulegen werden ;-) Unser Reiseverhalten ist ein anderes und die meisten Leser haben wiederum ein noch einmal ganz anderes.
Wichtig ist es mir jedoch, das Thema Überladung zu thematisieren und wer mit seinem zulässigen Gesamtgewicht auskommt, der soll auch gerne dabei bleiben. Sich aber keine Gedanken darüber zu machen und am Ende überladen zu fahren, kann nicht der richtige Weg sein. Viele Grüße und allseits gute Fahrt wünscht euch der Marc.
Hey, sehr guter Bericht. Hat unsere Entscheidung zu einem WoMo größer 3,5 t bestätigt. Danke
Hallo Steppi, freut mich wenn der Bericht euch gefallen hat und auch weiterhelfen konnte. Viele Grüße Marc
Hallo Marc :-) hast du schon einmal die Autobahn Mautgebühren in Österreich recherchiert.
laut ASFINAG in Euro pro km plus 20% MwSt.
Co₂-Emissionsklasse 5 emissionsfrei 0,0538
CO₂-Emissionsklasse 4 EURO VI 0,214
CO₂-Emissionsklasse 3 EURO VI 0,2259
CO₂-Emissionsklasse 3 EURO VI 0,2259
CO₂-Emissionsklasse 2 EURO VI 0,2265
CO₂-Emissionsklasse 1 EURO VI 0,2278
CO₂-Emissionsklasse 1 EEV und EURO V 0,2408
CO₂-Emissionsklasse 1 EURO IV 0,2568
CO₂-Emissionsklasse 1 EURO 0 bis III 0,2708
z.B. zahle ich dann mit meinem Ducato 4 Tonner von Salzburg zur Ungarischen Grenze in Nickelsdorf 371km
mal 0,2708 inkl. 20% Steuer sind 120.56 Euro für die einfache Fahrt. Wer dann noch durch ganz Ungarn Autobahn z.B. zur rumänischen Grenze fährt, oder Vielfahrer ist braucht wohl einen Goldessel.
Ich bin im Herbst mit meinem 4 Tonner nach Bratislava auf der Bundesstraße gefahren und habe nichts bezahlt. Mein Freund ist Autobahn gefahren und hat für 10Tage 11,50 Euro bezahlt. Allerdings ist er die Strecke in 5 Stunden gefahren und ich habe auf der Bundesstraße 9 Stunden gebraucht. Sicher gefühlte tausendmal die Kupplung getreten, wegen den tausend gefühlten Ampeln durch die ganzen Dörfer und Städte.
Bin echt am überlegen auf 3,5 Tonen abzulasten.
Wer keinen Goldessel hat und in der EU gerne Autobahnen fährt, sollte sich dieser Kosten vor dem Kauf oder Auflasten bewusst sein.
Grüße george
Herzlichen Dank aus Österreich an die überkorrekten Deutschen, die mit ihren, auf 3800 kg aufgelasteten Ducatos genausoviel Maut zahlen wie ein 18 Tonnen schwerer LKW mit 2 Achsen, und somit ohne die Straßen mehr zu belasten für die Erhaltung und den Neubau unserer Autobahnen sorgen.
@ Andreas:
Selbst mit 120 statt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren, und Fahrverbote missachten, weil es nicht auffällt, aber dann der Polizei mitteilen, dass alle anderen überladen sind. Typen wie du sind mit der Grund, warum die Deutschen auf der ganzen Welt unbeliebt sind.
Hallo George, wir sind bereits mehrfach mit über 3,5t durch Österreich gefahren. Die Mautgebühren muss man wohl in Kauf nehmen, wenn man nicht eine alternative Route (Transitland) wählen kann oder möchte. Das man in anderen Ländern Maut bezahlen muss, finde ich nicht schlimm, wenn das eingenommene Geld in den Erhalt der Infrastruktur fließt. Über die Höhe und die Eingruppierungen in gewisse Klassen (Camper = Schwerlast LKW ?) kann man natürlich (wie über so vieles) anderer Meinung sein.
Von ein paar Jahren hatte unser damaliger Super-Andi ja auch mal den Plan gemacht, eine Maut in DE einzuführen. Wenn auch nicht ganz EU konform, was uns am Ende nur Millionen gekostet, anstatt welche eingebracht hat. Solange Österreich von täglich Tausenden Fahrzeugen als reines Transitland verwendet wird, kann ich deren Mautsystem aber grundsätzlich nachvollziehen. Die Art, der unterschiedlichen und teilweise sehr aufwendigen Umsetzung, wie man zur Kasse gebeten wird, Stichwort Mautbox, nervt mich daher aber wirklich sehr. Viele Grüße Marc
Carl Benz und nicht Bens !