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Achtung beim Datum der Erstzulassung

Veröffentlicht am 21. November 20215. April 2025 von Marc Broch

Nehmen wir mal an, ihr habt euch ein nigelnagelneues Wohnmobil bestellt und fiebert über Monate dem Tag der Abholung entgegen. Verständlich, denn Vorfreude ist ja bekanntlich auch die schönste Freude und wer will nicht so schnell wie möglich sein neues Schmuckstück in Empfang nehmen. Nur sollte man bei einer Abholung zum Jahresende die Jahreszahl bei einer Erstzulassung nicht ganz außer Acht lassen. Diese kann nämlich für einen Wiederverkauf von entscheidender Bedeutung sein.

Natürlich denkt man beim Kauf bzw. noch vor der eigentlichen Abholung und der damit verbundenen Zulassung beim Straßenverkehrsamt nicht bereits an einen Verkauf des neuen Campers, aber hierüber sollte man mal kurz nachdenken.

Bei der Suche nach einem gebrauchten Fahrzeug sind neben dem Preis natürlich noch viele weitere Kriterien wichtig. Viele kann man natürlich nicht beeinflussen, aber auf das Datum (Jahr) der Erstzulassung kann man evtl. ganz einfach Einfluss nehmen. Dieses Datum hat vor allem für die bekannten Internetportale für Gebrauchtfahrzeuge und für Händler eine hohe Gewichtung.

Unsere Probleme beim Verkauf

Ich habe mir darüber nie wirklich Gedanken gemacht, bis wir unseren LMC Explorer Ende 2020 verkaufen wollten. Wir haben den Camper 2018 auf dem Caravan Salon gekauft und es handelte sich um das Modelljahr 2019. Da wir am ersten Messetag noch vormittags den Kaufvertrag unterschrieben haben, wurde die Bestellung frühzeitig platziert und wir waren in der ersten Charge im Dezember 2018 mit dabei. Ende Dezember konnten wir den Camper bereits abholen und haben den daher auch Ende Dezember zugelassen, was nicht ganz so optimal war, wie sich aber erst knapp zwei Jahre später herausstellen sollte.

Als wir im Herbst 2020 einen Fahrzeugwechsel beschlossen haben, sollte der TOP gepflegte und perfekt ausgestattete LMC Explorer verkauft werden. Auch Händler haben sich auf meine Anzeige bei mobile.de gemeldet, aber sie wollten mir nicht mal annähernd das bieten, was ich erzielen wollte. Klar müssen die auch etwas daran verdienen und in die Gewährleistung gehen, alles soweit klar, aber in den Gesprächen kam dann auch das Datum der Erstzulassung ans Licht. Es handelt sich um ein Fahrzeug aus 2018, auch wenn es ein 2019er-Model ist und „fast“ 2019 zugelassen wurde. Es ist und bleibt ein Fahrzeug aus 2018 und das reduziert den Preis. „Hätten Sie man ein paar Tage mit der Zulassung gewartet“, hieß es dann. Sorry, ich hatte es nicht auf dem Schirm.

Könnt ihr eurer Wohnmobil also etwa im November oder gar erst im Dezember abholen, solltet ihr mal darüber nachdenken, ob eine Erstzulassung dann bereits wirklich nötig ist. Wer sein Fahrzeug für den Rest des Jahres, etwa wegen der Wetterlage ohnehin nicht bewegen möchte, sollte eine Abholung und Zulassung für den Januar in Betracht ziehen.

Sind noch Umbauten oder Ähnliches in Eigenregie geplant, aber das eigentliche Fahrzeug muss dabei nicht bewegt werden, sondern kann auf einem Privatgrundstück stehen, dann könnte man sich ein sogenanntes „Kurzzeitkennzeichen“ beschaffen. Dieses ist für maximal 5 Tage gültig und für Probe- und Überführungsfahrten in Deutschland mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug gedacht. Neben einer Verwaltungsgebühr von 13 Euro kommen noch ein paar Schilder und eine passende Versicherung (ca. 25 €) hinzu. Das Straßenverkehrsamt bietet sogar ein passendes Komplettpaket inkl. Expressversand für unter 150,00 € inkl. Versicherung an.

Somit könntet Ihr das Fahrzeug bereits abholen, darin herumwerkeln, es einräumen und euch am neuen Camper erfreuen, aber, ohne dass es schon zugelassen ist. Man kann ja nie wissen, ob man das Wohnmobil nicht aufgrund von unkalkulierbaren Umständen verkaufen muss und spätestens dann, ist der maximale Ertrag von besonderer Bedeutung. Also so groß die Euphorie auch ist, denkt vor der Zulassung einmal kurz darüber nach, ob es nicht noch ein paar Tage Zeit hat, bevor man in den Suchergebnissen oder vom Händler abgestraft wird.

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1 Kommentar(e)

  1. Bernd Polster sagt:
    21. November 2021 um 10:44 Uhr

    Hallo,
    eine Ergänzung zu dem Bericht. Man sollte beachten, dass das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen nur haftpflichtversichert ist.
    Mir wäre sehr unwohl, wenn ich da 100 TEuro teures Wohnmobil abhole und das Fahrzeug keine Kasko hat.

    Man kann das aber mit der Versicherung verhandeln. Man geht das am Besten zu dem Versicherer, wo das Fahrzeug dann am Ende auch versichert werden soll. Da hat man die meistern Chancen, dass Sie das Wohnmobil auch während mit Kurzzeitkennzeichen in die Vollkasko aufnehmen.

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