In den sozialen Medien sind mir die Tage einige Beiträge positiv aufgefallen. Die Restaurants dürfen keine Gäste mehr (im Restaurant) empfangen und nur noch Speisen zum Mitnehmen anbieten. Das Servieren von Speisen und Getränken im/zum Wohnmobil ist aber zulässig und sogar eine hervorragende Idee. Der Kunde parkt mit seinem Camper auf dem (leider) leeren Parkplatz des Restaurants und bestellt bequem per Telefon, WhatsApp oder anderen Diensten. Der Restaurantbetreiber kann das Essen und die Getränke (inkl. Teller, Besteck und was sonst so dazugehört) bis ans Wohnmobil liefern, klopft und der Camper nimmt alles sicher und mit ausreichend Abstand in Empfang.
Ich finde das mal eine wirklich tolle Idee und auch eine schöne Möglichkeit das Lieblingsrestaurant in dieser schwierigen Zeit, zumindest ein wenig zu unterstützen. Natürlich ist es nicht dasselbe, das Essen ins Wohnmobil gereicht zu bekommen, aber es ist immerhin noch etwas anderes, als zu bestellen und es in Plastikverpackung wie im Imbiss mitzunehmen. Wie unterstützt Ihr Eurer Lieblingsrestaurant?
Wir machen das genau so seit dem ersten Lockdown :-)
Servus Marc,
nach deiner Schilderung kann ich mich also ins Wohnmobil setzen und ein Restaurant meiner Wahl anfahren bzw. anreisen. Unabhängig ob es sich dabei um ein Restaurant in meinem Ort, meinem Landkreis Aschaffenburg oder sich um das Lieblings-Restaurant in Garmisch-Partenkirchen handelt?
Voraus gesetzt, es bietet ein „To go – Camper-Service“ an?
Gruß, Andreas
Servus Andreas, ob Du von A nach B reisen darfst, hängt natürlich noch von anderen Dingen/Vorschriften ab, aber das ist soweit klar denke ich. Es nun halt Restaurants, welche geöffnet haben und auch einen solchen „Camper Service“ aktiv anbieten. Einfach mal beim Lieblingsrestaurant nachfragen, ob Du dort mit dem Camper vorfahren und speisen darfst. Grüße Marc
Servus Marc,
habe mich „fachkundig“ (Landratsamt AB, Corona-Hotline) gemacht:
Grundsätzlich sind wir in einem „Lockdown Light“.
Die Reisefreiheit ist gegeben.
Es wird lediglich „empfohlen“ auf touristische Reisen zu verzichten.
Inwieweit man mit einem Wohnmobil auf einem für WoMo’s zugelassener öffentlicher Fläche stehen darf, entscheidet das Ordnungsamt vor Ort.
Folgendes Beispiel:
Mit dem WoMo fahre ich mein Lieblingsrestaurant in Garmisch-Partenkirchen an.
Das Restaurant hat einen Privatparkplatz und bietet ein „To go – Service“ an.
Da ich den Service in Anspruch nehme gestattet mir der Inhaber auf seinem Privat-Parkplatz auch zu übernachten.
Tatsächlich alles legal und erlaubt.
Andreas
Hallo Marc,
eine wirklich gute Idee zur Unterstützung unserer Lieblingsrestaurants. Hoffentlich machen viele mit!