Das in Skandinavien ungeschriebene Jedermannsrecht („allemannsretten“) ist ein traditionelles Recht aus uralten Zeiten und wird von vielen Campern leider immer wieder missverstanden. Es sorgt dafür, dass jeder die Natur erleben und genießen kann und man mit oder ohne Zelt, maximal 2 Nächte an demselben Ort in der Natur verbringen kann. Dies gilt auch für größere Ländereien und Privateigentum, sofern sie nicht eingezäunt sind.
Von einem Wohnmobil oder Wohnwagen ist hierbei nicht die Rede. Natürlich ist beim Jedermannsrecht die Natur mit Respekt zu behandeln und jeglicher Abfall mitzunehmen. Es liegt aber sicher in der Natur des Wohnmobils, welches ein Übernachten außerhalb von Stell- und Campingplätzen ermöglicht, dass man es auch gerne damit in Anspruch nehmen möchte. Das Frei stehen oder auch Wildcamping genannt, ist in Norwegen und Schweden nicht erlaubt, wird aber in den meisten Fällen (noch) geduldet.
Hier hängt aber sehr viel vom Verhalten des einzelnen Campers ab. Wenn man sich mit seinem Wohnmobil an einen einsamen See stellt (ohne dabei die Straße selbst zu erschaffen) und der Ort genauso sauber wieder verlässt, wie man ihn auch vorgefunden hat, ist dagegen grundsätzlich ja sicher nichts einzuwenden. Wir haben in Schweden auch an einem einsamen See mit unserem Wohnmobil gestanden. Aber natürlich haben wir dabei keinen Menschen gestört und selbstverständlich keinerlei Müll hinterlassen.
Leider gibt es aber immer wieder Kandidaten, die werfen ihren Müll in die Natur, oder noch schlimmer, sie entleeren dort ihre Chemietoilette. Das ist ein absolutes No-Go. Auch wissen manche nicht, dass die eigentliche Campingsession in Skandinavien übrigens recht kurz ist. Deswegen sind die Betreiber von Stell- und Campingplätzen auf die Einnahmen angewiesen sind, die in dem kurzen Zeitraum erwirtschaftet werden können.
Wir schleppen auch wenig Lebensmittel von Deutschland aus mit, sondern kaufen regional ein. Erstens ist es preislich meistens (bis auf den Alkohol) auf dem gleichen Niveau wie in Deutschland und natürlich eine Bereicherung für den Gaumen. So steuern wir auch ein wenig zum guten Wohlstand der skandinavischen Länder bei.
Die wenigen Regeln, die es beim Jedermannsrecht gibt, sollen also nur gewährleisten, dass dieses einzigartige Zugangsrecht auch dann noch Genuss bereitet, wenn viele Menschen an einem Ort sind und es auch in Zukunft noch bestehen bleibt. Man darf überall auf dem Land sowie in den Wäldern oder Bergen ein Zelt für die Nacht aufstellen – oder natürlich auch unter dem freien Sternenhimmel übernachten. Davon ausgenommen sind aber bewirtschaftete Felder und Rastplätze. Auch ist einen Mindestabstand von 150 Metern zum nächsten bewohnten Haus bzw. zur nächsten bewohnten Hütte einzuhalten, was aber eigentlich selbstverständlich seien sollte.
Vom 15. April bis zum 15. September sind in Schweden offene Feuer in oder in der Nähe von bewaldeten Bereichen verboten. Ungefährdeten Gebiete – wie etwa am Meer – sind davon jedoch ausgenommen. Natürlich muss man das Feuer immer vor dem Verlassen der Feuerstelle löschen und darf keine Schädenverursachen.
Fazit: Wenn man die Natur, die Tiere und die Einheimischen also immer mit Respekt behandelt, sollte es keine Probleme und das Jedermanns (auch für Urlauber) noch lange bestehen bleiben.