Gastankflaschen und das Drama um die Gasprüfung

Die Lesedauer für diesen Artikel beträgt ca. 4 Minuten

Selbstverständlich halte ich mich grundsätzlich an Vorschriften, Verordnungen und natürlich an Gesetze. Wir achten zum Beispiel auf die Einhaltung der Achslast, oder der Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und fahren grundsätzlich sehr vorausschauend. Bei der Gasprüfung bzw. Abnahme nach dem Einbau von Gastankflaschen, hört aber mein Verständnis auf.

Von Haus aus sind Wohnmobile und Kastenwagen mit Gasflaschen ausgestattet und wenn eine leer ist, wird diese wieder gegen eine volle eingetauscht. Dieser Vorgang hat aber einige Nachteile und daher sind Gastankflaschen so genial. LPG Tankstelle anfahren, Flasche wieder auftanken und weiterfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Flasche komplett leer ist, oder nur ein paar Liter/Kilo entnommen wurden. Auch das lästige ausbauen entfällt hierbei. Wie bei Tauschflaschen, gibt es auch zum Betanken eine Version aus Aluminium, welche natürlich deutlich leichter als Stahl ist.

Beide Flaschen sind aus demselben Material unter Aufsicht des TÜV, nach der Norm EN13110 hergestellt worden. Die ALUGAS-Flaschen sind zertifiziert und zugelassen nach ADR/RID und der Richtlinie 2010/35/EU. Bei der Tankflasche liegt lediglich der Unterschied am Multiventil, damit man sie selber befüllen kann und sie verfügt über einen automatischen 80% Füllstopp, damit der Füllvorgang frühzeitig stoppt und die Flasche nicht bersten oder gar platzen kann. „Problematisch“ wird lediglich die Gasprüfung bzw. die Eintragung in das gelbe Gasbuch für den Einbau, denn hier streiten sich die Gelehrten bzw. die Gasprüfer. Manche nehmen nämlich die ECE R 67.01 Teil II Abschnitt 17 viel zu genau

In dieser Fachinformation vom DVFG, dem Deutschen Verband Flüssiggas e.V. steht nämlich u.a. folgendes geschrieben. Man beachte bitte noch, das es sich beim DVFG um einen Verein/Verband und nicht um eine Behörde handelt.

Brenngastanks in Flaschenform (sogenannte Tankflaschen) sind den übrigen Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforderungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen.

Nach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01, Teil II, Abschnitt 17, u. a wird dort geregelt:

– Anforderungen an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften, 20g in Fahrtrichtung und 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung
–Feste Verrohrung der Tanks(Flaschen)


Anforderungen an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften, 20g in Fahrtrichtung und 8g waagerecht rechtwinklig zur Fahrtrichtung –
Feste Verrohrung der Tanks(Flaschen)

Es geht hierbei auch nicht wirklich um die Flaschen selber, sondern um die Art der Befestigung. Jetzt mal Hand aufs Herz, ist das eurer Ernst? Eine verschraubte Halterung, in der die Flasche wiederum „fest“ montiert wird, soll nicht mindestens genauso viel aushalten können, wie diese serienmäßig verbauten Plastikschienen mit den lächerlichen Haltebändchen? Was macht das für einen Unterschied, wenn etwa ein LKW von der Seite mit 100 Km/h gegen den Bereich knallt, indem sich der Gaskasten befindet, ob dort nun Tausch oder Tankflaschen untergebracht sind?

Wenn es aber um die Einhaltung von ECE 67 R 01 Teil II Abschnitt 17 geht, dann gibt es dafür passendes und vom TÜV-zertifiziertes Zubehör. Von Alugas gibt den passende Doppel-Wandhalter Easy Way Slim. Die ALUGAS Tankflasche wurde darin mit Hilfe der Spannbänder fixiert. Es wurden jeweils Schlittenteste mit einer Verzögerung von 20 g/ 30 ms durchgeführt. Ergebnis: Der Tankflaschenhalter und die ALUGAS Tankflasche erfüllen die Anforderungen der Prüfgrundlage.

Die DIN EN 12979 wird mit dem beiliegenden Zubehör der Halterung auch erfüllt.

– der Autogastank mit mindestens zwei Gurten aus Stahl mit einer Mindestzugfestigkeit für die Sorte E 235-8 nach ISO 630 an der Halterung befestigt ist, und

– mindestens zwei Schrauben je Gurt einschließlich Unterlegscheiben vorhanden sind, wenn die Wände des Aufbaus an dieser Stelle eine einfache Dicke haben und die Schrauben die Festigkeitsklasse8.8 nach ISO 898-1 besitzen.

Um jetzt auch noch die letzte Anforderung zu erfüllen, sollte man auch keine Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsicherung, sondern eine feste Verrohrung der Tankflaschen vornehmen. Ob das nun besser ist? Keine Ahnung. Laut einer Aussage in der Fachzeitschrift Promobil, führt Helmut Nöfer vom Anbieter gasfachfrau.de, die Weigerung mancher Prüfer, den einwandfreiem Zustand der Gasanlage zu bescheinigen, auf das Betreiben des DVFG zurück. Der Verein, dem auch Mitglieder der Tauschflaschen-Branche angehören, habe kein Interesse daran, das Geschäft mit Tankflaschen zu fördern, da sie daran nichts verdienten.

Ebenfalls in dem Artikel werden zwei Gasprüfer erwähnt. Zum einen Albert Lauer von der Dekra, welcher Tankflaschen keine Zulassung erteilt, weil die Tankflasche grundsätzlich ortsbeweglich ist. Was ich in der Doppel-Wandhalterung Easy Way Slim, mit Niro Spannband mit Gummiüberzug und Spannschloss jetzt nicht wirklich ganz nachvollziehen kann. Dann gibt es noch die Meinung vom Gas-Sachverständigen Philipp Schreiber vom TÜV Süd. Er sieht bei der Abnahme kein generelles Problem. Fahren Kunden mit Gastankflasche zur Gasprüfung bei ihm vor, bekommen sie in der Regel auch die Plakette.

Der ganze Hickhack entsteht auch eigentlich nur beim, genauer nach dem Einbau und dem Eintrag in das gelbe Gasbuch. In der eigentlichen Gasprüfung, die man danach alle zwei Jahre über sich ergehen lassen muss, spielen die Tankflaschen nämlich gar keine Rolle mehr. Der Gasprüfer arbeitet nämlich nach Arbeitsblatt G607, vom deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

Die Prüfung umfasst folgende Punkte:

  • Sichtprüfung aller Anlagenteile, insbesondere Abgasführungen und
    Verbrennungsluftzuführungen.
  • Dichtheitsprüfung der gesamten Gasanlage
  • Brennprobe der verbauten Geräte wie Herd, Kühlschrank usw.
  • Funktionsprüfung aller Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z. B. Druckregler, Schläuche, Absperreinrichtungen, etc.

Die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung, so wie auch eventuelle Änderungen an der Gasanlage, werden dann in der Prüfbescheinigung eingetragen. Das DVGW Arbeitsblatt G 607 ist zwar kein Bundesgesetz, jedoch ein vor Gericht und bei Versicherungen ein anerkanntes Regelwerk.

Fazit: Vom Einbau der Tankflaschen in Eigenregie würde ich abraten. Am besten lässt man das eine Fachwerkstatt machen, welche auch direkt die Gasabnahme nach dem Einbau durchführen kann. Ein Kandidat dafür wäre z.B. Guido Neiken von der Firma GNS Reisemobiltechnik aus Mönchengladbach. Nach zwei Jahren ist die weitere Gasprüfung dann ja kein Problem mehr und kann überall gemacht werden.

Update

Das Drama um die Zulassung von Alugas Tankflaschen hat ein Ende. Schaut dazu einfach in den folgenden Artikel über unsere neuen Tankflaschen.

20 Kommentare
  1. Werner
    Werner sagte:

    „Der ganze Hickhack entsteht auch eigentlich nur beim, genauer nach dem Einbau und dem Eintrag in das gelbe Gasbuch. In der eigentlichen Gasprüfung, die man danach alle zwei Jahre über sich ergehen lassen muss, spielen die Tankflaschen nämlich gar keine Rolle mehr.“
    Das stimmt so nicht. Der im Artikel verlinkte Pro-mobil Beitrag sagt das Gegenteil aus und so ist es auch.
    Manche Prüforganisationen wie z.B. die GTÜ v e r w e i g e r n die Gasprüfung (und damit auch Hauptuntersuchung des Fahrzeugs!!) mit dem „Argument“, die Tankflasche wäre gar keine Flasche sondern ein Gastank, es handlle sich um eine zulassungsschädliche Veränderung des Fahzeugs und das Ganze müsse erst mal per Einzelabnahme von einem Prüfingenieur per Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden und erst dann könne GTÜ die Hauptuntersuchung/TÜV machen.
    Mir so passiert trotz vorschriftsmäßigen Einbau der beiden Tankflaschen mit Halterungen und Außenbetankung und trotz Eintragung ins gelbe Heft durch eine Fachwerkstatt, welce allerdings „vergessen“ hatte die Gasplakette aufzukleben. Der „Gasprüfer“ dieser Fachwerkstatt verweigerte höchstselbst die Gasprüfung mit ähnlichem Dummschwatz wie der GTÜ Prüfer. Gott sei Dank fand sich bei der DEKRA ein Gasprüfer der
    das machte was wie oben beschrieben im Arbeitsblatt vorgeschrieben ist und sich nicht um die beiden Alugastankflaschen kümmerte und mit der bestandenen Gasprüfung war auch die HU kein Problem.

    Ausgestattet mit Argumenten der Gas(befüll)mafia, die allerdings nur bei gasbetriebenen Fahrzeugen und deren Tanks greifen, wird da im rechtsfreien Raum zu Lasten der Wohnmobilfahrer grober, teurer und zeitaufwendiger Unsinn betrieben mit dem in diesem Fall absolut hirnlosen Argument der „Sicherheit“.

    Als ob eine locker im GAskasten befestigte normale Gasflasche, die man zudem( zum Befüllen lassen) zig mal an
    und abschraubt sicherer wäre als eine Tankflasche die fest im Gaskasten verbaut ist und eine Außenbefüllung hat.
    Zum Brüllen und leider ein typisch deutsches Phänomen. In Holland werden z.B. immer noch Gastüllen mit Klemmverbindungen verwendet, etc.

    Für mich ist klar, beim nächsten Womo besorge ich mir eine überall erhältliche Kunstoffgasflasche mit Befüllstop, nutze die wie eine normale Gasflasche (außer natürlich mit der Selbstbefüllung an der GPL Tanke zu einem Drittel des Preises bei den Befüllern) und stelle dem „Gasprüfer“ eine übliche Stahltankflasche in den Gaskasten, wenn die Gasprüfung anliegt. Damit keine Zusatzkosten für Einbau, Eintragungen, Befestigungen etc. Leider hat es die Gasbefüllmafia soweit gebracht.

  2. Alex
    Alex sagte:

    Hallo,
    von einem der größten Anbieter von Tankgasflaschen in D bekam ich ich heute telefonisch die Auskunft, dass Tankgasflaschen folgenden Voraussetzungen unterliegen:
    Sie müssen in die Fahrzeugpapiere und im gelben Gasheft eingetragen sein.
    Voraussetzung, die Flaschen müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Fest heißt mit TÜV-zertifizierten Bodenankern UND einem zusätzlichen Winkel direkt an den Fahrzeugrahmen. Die Stahlseilsicherungen reichen nicht mehr aus. Desweiteren ist eine feste Verrohrung vorgeschrieben.
    Flexible Schläuche unzulässig. Fernbetankung bzw. Außenbetankung so wie so. Nur so ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere und eine Abnahme der Anlage gewährleistet.
    Laut Aussage wird sich daran auch mit den angekündigten Änderungen der Bestimmungen im September nicht viel ändern…

  3. Marc Broch
    Marc Broch sagte:

    Hallo Alex, das sehen die Prüfer alle anscheinend etwas unterschiedlich. Bei uns gab es mit dem Einbau und der Abnahme bis jetzt keine Probleme. Schau mal hier: https://www.promobil.de/werkstatt/leserfrage-gas-gastankflaschen-lpg-erlaubt/

  4. Tommy
    Tommy sagte:

    Ich glaube die Herren Prüfer haben die ECE 67 R 01 noch nie gelesen, ich habe sie mir bei der EU heruntergeladen, schon in der Überschrift steht, dass diese Norm ausschließlich Fahrzeuge betrifft, bei denen das Gas für den Antrieb des Motors verwendet wird. Jeder der mit dieser EU Verordnung, die Gasanlage von Wohnmobilen überprüfen will liegt also falsch. Dafür taugt diese Verordnung nicht. Bei meiner nächsten Gasprüfung, nehme ich die gedruckte Version mit

  5. Paul Pedkrewichs
    Paul Pedkrewichs sagte:

    DVGW heißt übrigens Deutscher Verein der Gas- und Wasserinstallateure. Jeder hier in Deutschland gelernte Installateur/Heizungsbauer oder heutige Anlagenmechaniker muss sich an die Regeln der Technik des DVGWs halten. Daher dürfen z.B. auch nur DVGW zertifizierte Materialien eingebaut werden. Bekannt wegen Billigarmaturen für Bad und Küche. Diese dürfen laut DVGW nicht eingebaut werden da die verbauten Materialien nicht erkennbar sind und z.B. Schwermetalle enthalten können. Man merke es ist nur ein Verein und keine Behörde aber in Deutschland auch nur für alle Arbeiten an Leitungen jeglicher Art zugelassen. Das gleiche gilt z.B. für den TÜV(=technischer Überprüfungs Verein)

  6. Peter
    Peter sagte:

    Hallo,
    ich habe grundsätzlich kein Problem mit den Gastankflaschen, was leider nie dikutiert wird ist das in den grauen oder roten Tauschflaschen eine Propanfüllung drin sein soll. Propan hat einen Sedepunkt bei ungefähr minus 40 Grad stellt also auch bei kühlen Temperaturen ausreichend Dampfdruck für einen sicheren Betrieb der Anlage dar.
    Autogas ist ein Gemsich aus Propan und Butan 40/60 im Winter wechselt es auf 60/40.
    Butan hat einen Sidepunkt bei -0,5 Grad. In Autogasanlagen kein Problem da das Gas Flüssig aus dem Tank entnommen wird.
    Bei Gasflaschen wird Gasförmig entnommen was dazu führt das sich die Flasche abkühlt. Das kann je nach aussentemperatur dazu führen das 40% inhalt/der Butananteil nicht mehr entnommen werden kann. Das passiert regelmäßig schon bei Temperaturen um 10 Grad + , daher kann da schonmal trotz 2 zu 40% gefüllten Flaschen die Heizung ausgehen. Wenn man dann nachtankt steigt der Butanstand bei wiederentnahme noch höher an. Im Wintercamping kann es dazu kommen das man einen Flache voll Butan hat die man nicht nutzen kann.

    Sollte man wissen.

    Im Sommer seh ich da kein Problem,der Heizwert ist relativ gleich da sollte es keine Probleme geben.

    Gruß
    Peter

  7. Marc Broch
    Marc Broch sagte:

    Hallo Peter, über das Thema Wintergas habe ich schon ein paar Mal geschrieben. Entschiedend ist auch die Temperatur im Gaskasten. Der bekommt bei uns auch einiges an Wärme von innen ab. Das darin hängende zeigt mir immer Plus Grade an, auch wenn es draußen bereits unter Null ist. Beste Grüße Marc

  8. Konrad Herz
    Konrad Herz sagte:

    Hallo,
    wo steht der Artikel, auf den im Update zum Thema Gastanflaschen Bezug genommen wird?
    Bin am überlegen, mir Gasstankflaschen einbauen zu lassen.
    Gruß
    Konni

  9. Marc Broch
    Marc Broch sagte:

    Hallo Konni, mach das. Habe gerade auf dem Weg zum Stellplatz noch entspannt getankt. So toll! Hier gehts zum Artikel. Grüße Marc

    https://www.camping.family/2018/12/11/unsere-alugas-lpg-tankflaschen-mit-zulassung/

  10. Otto Müller
    Otto Müller sagte:

    Danke für den Beitrag zum Thema Gasbehälter. Ich bin schon länger auf der Suche nach weiteren Informationen hierzu.

  11. Thomas Wattke
    Thomas Wattke sagte:

    Hallo

    Ich war zum letzten mal im August 2019 mit meinen Gastankflaschen beim TÜV-SÜD und habe den Prüfer extra auf meine Alu-Gastankflaschen hingewiesen. Sein Kommentar war „Endlich hat der Spuk ein Ende, Gastankflaschen sind zugelassen“ und ich habe meine HU Plakette ohne Problem bekommen. Bin mal auf die Prüfung in 08/2021 gespannt.
    Eines steht auf jeden Fall fest, jeder der sich auf die ECE 67 R bezieht liegt falsch, weil sie sich ausdrücklich auf Fahrzeuge bezieht, deren Motoren mit Flüssiggas betrieben werden. Da ändert es auch nichts, wenn sich der Gasverein auf weitere Normen bezieht, die als Grundlage die ECR 67 R benennen. Wer den Krümmungsgrad von Gurken festlegen will, sollte sich nicht auf Normen beziehen, die nur Bananen betreffen.
    Ich habe mir diese ECE 67 R in deutscher Sprache herunter geladen und werde sie zum nächsten TÜV Termin mitnehmen. Jede Wette, dass die Prüfer die noch nie gelesen haben.

    Auch die arbeiten nur nach der Methode lieber eine stramme Behauptung als einen schlaffen Beweis.

    Gruß

    Tommy

  12. Marc Broch
    Marc Broch sagte:

    Hallo Tommy, den Spruch „Wer den Krümmungsgrad von Gurken festlegen will, sollte sich nicht auf Normen beziehen, die nur Bananen betreffen“ werde ich mir für die Gasprüfung merken :-)
    Viele Grüße Marc

  13. Nina Hayder
    Nina Hayder sagte:

    Wir möchten einen Gastank kaufen. Vielen Dank für deinen Beitrag über die Problematik bei der Gasprüfung. Wenn wir den Gastank kaufen, werden wir uns hierzu nochmals erkundigen.

  14. Götz Köhler
    Götz Köhler sagte:

    So richtig passt das Foto der Webseite nicht zu der Aussage“ die Tankflasche muss fest verrohrt werden“. Ich sehe nur Schlauchverbindungen. Wo steht das, daß eine feste Verrohrung notwendig ist?
    Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat auf meine Frage nach einer bindenden Vorschrift zum Einbau und Anschluß einer Gastankflasche an die Gasversorgung im Wohnmobil nur zum Betrieb von Kocher, Kühlschrank und Heizung mir Folgenedes mitgeteilt:
    „Die für diese Umbauten gern zitierte UN-Regelung Nr. 67 für die Genehmigung der Ausrüstung von Fahrzeugen, in deren Antriebssytem verflüssigte Gase verwendet werden, kann hier keine Anwendung finden, da dort ausdrücklich nur auf Bauteile für das Antriebssystem Bezug genommen wird. Andere Bauteile außerhalb des Antriebs für das Fahrzeug sind hier nicht Inhalt der Regelung und werden daher vom Typgenehmigungsverfahren nicht erfasst. Somit kann keinerlei Bestätigung etwaiger Aussagen zum Einbau, Betrieb oder der Befüllung von Gasflaschen in Wohnmobilen oder Wohnwagen gegeben werden, da sämtliche Anforderungen in diesem Rahmen in die Zuständigkeit der Landesbehörden und deren Prüforganisationen liegen. Das Gleiche gilt für etwaige Begutachtungen bei Änderungen an den Fahrzeugen.“
    Jetzt weiß ich was eigentlich nicht gilt, während der TÜV hier aber weiter auf der 67.01 besteht. Aber was gilt denn nun? Und en DIN 1949 auf die teilweise hingewiesen wird ist eben nur Norm und kein Gesetz, denn dann wäre sie für jeden einsehbar, so nur für mindestens 135,00€. Und jedes Bundesland und jede Prüforganisation entscheidet anders.
    M.f.G G.Köhler

  15. Thomas Wattke
    Thomas Wattke sagte:

    Last Euch nicht ins Boxhorn jagen, es gibt überhaupt keine Gastankflaschen, dies ist nur eine Erfindung des Deutschen Gasvereins. Es gibt nur Gasflaschen mit oder ohne automatischem Füllstop und somit bleiben sie gemäß KBA weiterhin nur Ladung in einem Wohnmobil. Gasflaschen dürfen nur mit Schläuchen, die mit Schlauchbruchsicherung ausgestattet sind an die automatischen Truma Gasregler angeschlossen werden. Gastanks gibt es nur in Fahrzeugen, die mit Gas in flüssiger Form angetrieben werden und genau das findet in Wohnmobilen nicht statt, da in Gasflaschen kein Gas in flüssiger Form die Flasche verlässt, sondern nur als Gas. Mir wollte der TÜV auch schon dieses Märchen erzählen. Ich habe dann verlangt, dass sie mir das in schriftlicher Form zeigen und zwar mit Quellenangabe. Damit war die Sache erledigt, weil sie das nicht konnten, denn in der immer zitierte Norm steht schon in der Überschrift, dass diese Norm nur für Fahrzeuge gilt, die mit Gas in flüssiger form angetrieben werden und damit war die Sache erledigt. Es ist schon beschämend, dass es immer noch Sachverständige gibt, die sich auf eine weltweit gültige Norm beziehen, die sie noch nicht einmal gelesen haben.
    Also einfach eine schriftliche Bestätigung mit Quellenangabe verlangen und dann fangen sie an zu stottern, weil es keine Quelle für die Ablehnung gibt.

  16. Götz Köhler
    Götz Köhler sagte:

    Ergänzend zu meinem Kommentar vom 5. Juli 2023 möchte ich noch auf verschiedene Punkte in EN R76-01 hinweisen.
    unter Punkt 17.4.3 steht : „Der Kraftstoffbehälter muss so eingebaut sein, dass ein metallischer Kontakt nur an den Punkten der dauerhaften Befestigung vorkommt.“
    Wie geht dann eine feste Verrohrung wie vom DVFG gefordert mit Stahl- oder Kupferrohr? Das ist dann schon eine metallische Verbindung Tank -Druckminderer und weiter mit einer Rohrleitung zu den Verbrauchern.
    aber die R67-01 sagt aber auch unter Punkt 17.7.5: „Das Gasrohr kann durch einen Gasschlauch ersetzt werden.“ (Wie im Anhang 8 beschrieben.)
    so auch unter 6.15.10.5 : „Die Außenfülleinrichtung ist über einen Schlauch oder Rohr mit dem Behälter verbunden.“
    Unter 17.11.5 steht: „Fahrzeuge mit mehr als einem Kraftstoffbehälter müssen mit einem Kraftstoffwahlsystem ausgestattet sein.“
    Eigentlich möchte ich nicht meinen Kühlschrank oder Kocher mit Diesel betreiben, die sind dafür gar nicht zu gelassen un das geht auch nicht. Auch der Dieselmotor kann nicht mit Gas betrieben werden.
    und unter 17.1.7 steht: „An der LPG-Anlage dürfen nur die Geräte angeschlossen werden, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugmotors unbedingt erforderlich sind.“
    Mit anderen Worten, an den Tank darf ich keinen Kühlschrank, Kocher oder Heizung anschließen und betreiben.
    Diese EN-Regelung 67-01 ist also für solche Betriebswünsche nicht zu gebrauchen. Und genau das hatte mir das KBA in Flensburg ja schon im Juli mitgeteilt.
    In der EN 1949 die auch zu berücksichtigen ist beim Einbau, steht unter dynamischer Belastung: „Die Flüssiggasanlage muß so ausgelegt sein, dass sie den dynamischen Belastungen, denen sie während des normalen Betriebs einschließlich des Transports ausgesetzt ist, widersteht und die Geräte sachgerecht betrieben werden können.“
    Wenn eine Tauschgasflasche mit inzwischen 2 Bändern zu sichern ist und dann den normalen dynamischen Transport Kräften widersteht, müsste eine Gasflasche die man auch betanken darf mit ähnlicher oder einer stabileren Befestigung dieser Vorschrift genügen. Ich verstehe aber auch den Grund, dass sie nur mit Werkzeug aus ihrer Besfetigung ausgebaut werden darf.
    Es wundert mich schon, was sich die Zulassungsstellen alles so für ihre Norm zusammensuchen. Norm heißt nicht muss so sein, Norm heisst so könnte es sein. Aber es geht auch anders. Nichts gegen Normen, auch der Treibstoff ist genormt. Gut so, sonst gäbe es beim Betrieb des Autos Schwierigkeiten, wenn jede Tankstelle eine andere Zusammensetzung des
    Treibstoff hätte.
    Hier bei der Gasanlage geht in erster Linie um Sicherheit.
    Es ist meine Sicherheit und die Sicherheit Anderer.
    Wenn auf mein Fahrzeug Kräfte von 20g wirken, dann ist mein Fahrzeug ein einziger Schrotthaufen und dann würde mich mal interessieren ob die Tauschflasche (Gas), festgehalten mit 2 Bändchen, noch an ihrem vorgesehen Platz steht. Ich glaube nicht, die darf dann durch die Gegend fliegen.
    Es wird höchste Zeit, daß sich die unterschiedlichen Verbände mal einig werden nach welchen sinnvollen Vorschriften geprüft wird. Und die Prüfer sollten dann die Vorschriften auch richtig kennen.
    M.f.G G.Köhler

  17. Thomas Wattke
    Thomas Wattke sagte:

    Gehe ich richtig in der Annahme, das hier nicht die Norm 76-01, sondern die norm 67-01 gemeint ist.
    Diese Norm betrifft nur Fahrzeuge, die mit Gas in flüssiger Form angetrieben werden und sind auf Gasflaschen mit automatischem Füllstop überhaupt nicht anwendbar, weil es bis jetzt überhaupt kein Wohnmobil gibt, welches mit diesen Gasflaschen betrieben werden kann, weil diese das Gas nur in gasförmigen Zustand aus der Flasche entlassen.
    Nichts anderes hat das KBA gesagt. Das wäre dann so, als wenn KFZs nach den Prüfvorschriften von Verkersflugzeugen geprüft werden müsste. Dann wären die Straßen leer, weil kein Kfz diese Normen erfüllen kann, da sie dafür gar nicht gebaut worden sind. So einfach ist das.

  18. Götz Köhler
    Götz Köhler sagte:

    Ja es geht um die 67-01 und nicht um 76-01, blöder Zahlendreher. Ich bitte um Entschuldigung für die Verwirrung.
    M.f.G. G.Köhler

  19. Thomas Wattke
    Thomas Wattke sagte:

    Kein Problem. Auf der Homepage dieses Vereins findet man jetzt keine Gastankflaschen mehr, es ist nur noch von Gasflaschen die Rede. Das Problem sind jetzt nur noch die falsch ausgebildeten Sachverständigen, denn denen haben sie noch nicht mitgeteilt, welchen Mist sie verzapft haben und genau dass ist das Problem.
    Qualitätsmanagement und Fehlerkultur ist bei denen Fehlanzeige. Das Problem totzuschweigen, wird auf Dauer nicht funktionieren.

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