Als wir ein Wochenende auf dem Stellplatz in Butjadingen verbracht haben, fiel mir das unter unseren Nachbarn heiß diskutiertes Thema Kurtaxe auf. Ein solcher Kurbeitrag, oder auch Kurtaxe genannt, ist eine Kommunalabgabe, welche in Urlaubsgebieten pro Person und pro Übernachtung erhoben werden kann. Ob man die Kurtaxe zahlen muss, ist im Kommunalabgabengesetz (KAG) des jeweiligen Bundeslandes niedergeschrieben.
Somit ist man in den definierten Gemeinden gesetzlich verpflichtet, die Kurtaxe zu bezahlen, sofern man dort seinen Urlaub verbringen möchte. Die Höhe der Kurtaxe wird wiederum von den einzelnen Gemeinden individuell bestimmt.
Wozu wird der Kurbeitrag denn verwendet?
Beispiel anhand der Gemeinde Butjadingen: Die Gemeinde Butjadingen mit den Nordseebädern Burhave mit Fedderwardersiel und Tossens erhebt den Kurbeitrag im gesamten Gemeindegebiet zur Finanzierung der Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen, die üblicherweise in einer Gemeinde mit 6.400 Einwohnern nicht vorhanden sind und speziell den Gästen zugutekommen.
Das klingt so weit, für mich auch nachvollziehbar. Der Betrag ist in der Regel mit 2 bis 3 Euro pro Erwachsener (je nach Gemeinde) auch nicht wirklich hoch. Man bekommt dafür ja auch eine Gegenleistung, wie etwa ein kulturelles Angebot, Spielplätze, Strandkörbe und vieles mehr. Das kann je nach Region aber auch ein direkter Rabatt sein, wie in Cuxhaven, dort kostet die Tageskarte im Waldfreibad mit einer Kurkarte z.B. nur 3,00€ anstatt 8,00€.
Es geht dabei eher um das Verhältnis der Kosten
Bleiben wir mal bei der Gemeinde Butjadingen, hier kostet die Kurtaxe vom 01. April – 31. Oktober (pro Übernachtung und Person) 2,30 € für einen Erwachsenen und Kinder ab 13 Jahren. Für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren werden 0,80€ fällig und Kinder von 0 bis 2 Jahren sind kostenlos. In der Zeit vom 01. November – 31. März, kostet es 0,95 € pro Erw. und Kinder ab 13 Jahren und 0,35 € für Kinder zwischen 3 und 12 Jahre.
Wir haben mit 2 Erwachsenen und zwei Kindern somit 6,20 € an Kurtaxe pro Tag bezahlt. Das sind 51,67 % der Stellplatzgebühr. Wenn wir auf dem nur wenige Meter entfernten Henken´s Reisemobilhafen (6,00€ pro Mobil) gestanden hätten, wäre die Kurtaxe sogar höher als die Stellplatzgebühr ausgefallen.
Bei einer Ferienwohnung passt das Verhältnis besser
Ein kurzer Blick ins Netz zeigt mir etwa 100,00€ im Durchschnitt für die Kosten einer Ferienwohnung vom kommenden Freitag bis Sonntag. Also die gleiche Zeit, die wir gerade auch mit dem Wohnmobil in Butjadingen auf dem Stellplatz verbracht haben. Hier wäre natürlich der gleiche Kurbeitrag fällig, aber das wären dann „nur“ 6,2%.
Es spielt aber keine Rolle, wo man übernachtet
Ob man nun für keine Maus im Zelt übernachtet oder sich ein Luxus Bungalow mietet, die Kurtaxe muss entrichtet werden und sollte bei einem längeren Aufenthalt in die Kostenrechnung mit aufgenommen werden.
Wenn man die Kurtaxe nicht bezahlt und erwischt wird, dann muss ein Bußgeld nach dem örtlichen Bußgeldkatalog gezahlt werden. In der Regel ist ein Strafmaß festgelegt, welches dem 10-fachen der eigentlichen Kurtaxe entspricht.
Fazit:
Die Kurtaxe ist zu zahlen und daran kann man auch nichts ändern. Es ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben. Wenn von der Gemeinde ein passendes Angebot wie in Butjadingen vorhanden ist, kann ich persönlich mit der Kurtaxe gut leben, auch wenn diese über 50% unserer Übernachtungskosten ausgemacht hat.
Ich habe generell bei manchen Campern das Gefühl, dass hier die Rechnung im Kopf bzw. die Einstellung nicht ganz passt. Nur weil manch einer für sein rollendes Eigenheim an die 100.000€ bezahlt hat, kann er nicht verlangen, dass an anderer Stelle keine Kosten mehr für seine Reisen anfallen.
Das merkt man auch in den Diskussionen um die Gebühren eines Stellplatzes. Am besten unter 10,00 Euro und bitte all-inclusive. Unbegrenztes heißes Duschen, warmes Frischwasser, damit man auch mal sein Fahrzeug waschen kann, viele weitere kostenlose Annehmlichkeiten. Dass dieses für den Betreiber nicht mal annähernd wirtschaftlich ist, darüber denken die meisten sicherlich nicht nach.
Gegen die Kurtaxe ist soweit nichts zu sagen, wenn sie dann auch entsprechend verwndet wird. Wenn aber zusätzlich Gebühren für den Strandbesuch oder den Hundestrand erhoben werden, dann ist das nicht mehr einsichtig, zumal ja die Sicherung der Deiche und der Küsten vom Steueraufkommen aller Bundesbürger bezahlt wird.
Hallo,
wie ist das den mit der Kurtaxe wenn ich an mehreren Orten an der Nordsee/Ostfriesland entlang fahre und anhalte.
Kann ich die einmal über einen Reisezeitraum entrichten oder muss ich diese an jedem Stellplatz neu entrichten?
Danke
Hallo Jan, das hängt von der Region ab. An der Nordsee gibt es etwa die Nordsee-ServiceCard (NSC). Diese gilt in Butjadingen, Carolinensiel-Harlesiel, in Dornum-Dornumersiel-Neßmersiel, Esens-Bensersiel, Krummhörn-Greetsiel, Neuharlingersiel, Norden-Norddeich, Varel-Dangast, Wangerland und Werdum. Hier sollte man im Vorfeld immer mal einen Blick auf die Webseite der Gemeinde werfen, oder im Tourismus Center nachfragen, bevor man unnötig doppelt und dreifach bezahlt. Viele Grüße Marc