Über die am 01.04.2017 in Kraft getretene Drohnenverordnung, genauer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, habe ich bereits berichtet. Sie definiert unter § 21b eine ganze Reihe an Orten, an denen man nicht fliegen darf.
- In und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, Grundstücke von Verfassungsorganen des Bundes und der Länder sowie obere und oberste Bundes- und Landesbehörden, Einrichtungen der Bundeswehr sowie andere militärische Anlagen, Naturschutzgebiete, diplomatische und konsularische Vertretungen (Botschaften), Grundstücke der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden.
- Anlagen der Energieerzeugung und Energieverteilung (Kraftwerke, Windräder, usw.).
- Bundesfernstraßen (konkret Autobahnen und Bundes- und Bundeswasserstraßen.
- Bahnanlage: Ein generelles Betriebsverbot 100m über und um Bahnanlagen.
- In Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
in Flughöhen über 100 Metern über Grund. - Wohngebiet: Hier gilt ein generelles Betriebsverbot bei einer Startmasse über 250 Gramm oder der Möglichkeit des Empfangs, der Übertragung oder Aufzeichnung von optischen, akustischen oder Funksignalen. Also wenn eine Kamera verbaut ist, darf man hier nicht abheben. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Grundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug zu, oder eine Ausnahmeerlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde ist vorhanden.
Leider gibt es keine genaue Definition, ab wann eine Gruppe als Menschenansammlung gilt. Die Verordnung gilt nur für Deutschland, und somit muss man sich jedes Land im Detail informieren. Durch die Verordnung sind schon sehr viele Flüge eingeschränkt.
Ab 250 Gramm und mit einer Kamera ausgestattet, ist in einem Wohngebiet eigentlich nichts zu machen. Realistisch kann man nicht alle Anwohner ausdrücklich um eine Erlaubnis fragen. Wenn dann noch eine Bahnlinie in der Nähe ist, darf zusätzlich nicht geflogen werden.
Wer sich auf einer Karte den Überblick verschaffen möchte, schaut sich am besten mal bei Map2Fly an. Hier werden viele Flugverbote berücksichtigt und die Seite unterstützt auch die Standortermittlung. Sie kann daher auch sehr gut auf dem Smartphone verwendet werden.
Das sehr detaillierte Material bezieht sich aber „nur“ auf Deutschland. In Schweden hat mir aber AirMap gut weitergeholfen, welche es auch als kostenlose App gibt.
Fazit: Wenn man sich ganz genau an die Gesetzeslage hält, dann hat man es mit dem Fliegen bzw. dem Finden eines geeigneten Ortes gar nicht so leicht. Wenn man sich aber an die folgenden Grundsatzregeln hält, ist man schon mal auf der richtigen Seite.
- Abstand von Flughäfen einhalten
- Immer Sichtkontakt zur Drohne halten
- Die Privatsphäre anderer Menschen respektieren
- Menschenansammlungen vermeiden
- Meide sensible Einrichtungen wie Kraftwerke, Gefängnisse, Polizei- und Militäranlagen, Gerichtshöfe, Autobahnen, Bahnlinien usw.
- Eine Haftpflichtversicherung abschließen oder prüfen, ob die vorhandenen Drohnen mitversichert sind. Bei meiner sind bis 5kg Drohnen z.B. mitversichert.