Wir fahren diesen Sommer für 3 Wochen nach Schweden und ich habe mir eine Drohne bestellt, mit der ich dort u.a. Luftaufnahmen machen möchte. Man muss sich aber im Vorfeld bei jedem Reiseland neu darüber informieren, ob die Nutzung von Drohnen dort überhaupt gestattet ist bzw. unter welchen Auflagen.
In Schweden ist seit dem 21.10.2016 der Betrieb von Drohnen mit Kameras in Gebieten verboten, welche für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dieses Gesetz gilt aber nur für Personen, die in Schweden wohnhaft sind oder außerhalb der EU wohnen und gilt somit nicht für EU-Bürger. Verrückt aber wahr. Es ist also als deutscher Staatsbürger kein Problem in Schweden seine Drohne zu verwenden, wenn man folgende Auflagen einhält.
Seit dem 1. August besteht keine Genehmigungspflicht mehr für das Fotografieren mittels Drohne.
- Maximale Flughöhe: Drohnen dürfen in Schweden maximal 120 Meter hochfliegen.
- Maximale Entfernung: Die Drohne darf sich im Flug maximal 500 Meter entfernen.
- Flugverbote: No Fly Zones können auf einer Karte von LFV (Schwedens größter Anbieter von Flugverkehrsdienste für die zivile und militärische Luftfahrt) nachgesehen werden.
Auf der Internetseite der schwedischen Botschaft, ist auch sehr ausführlich geschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Hier ein Auszug:
- Lassen Sie Ihre Drohne nur dort fliegen, wo Sie niemanden stören und beachten Sie, dass Sie mit der Drohne im öffentlichen Raum keine Fotoaufnahmen machen dürfen. Halten Sie genügend Abstand und lassen Sie die Drohne nie über Menschenansammlungen in beispielsweise Parks, auf Marktplätzen, Festivals oder Sportveranstaltungen fliegen.
- Fliegen Sie Ihr Fluggerät nur auf Sicht. Sie müssen es immer mit eigenen Augen sehen können; eine Verfolgung des Geräts mittels Kamera, Fernglas, Smartphone o. Ä. ist nicht zulässig. Die maximale Flughöhe sollte 120 Meter nicht übersteigen, die maximale Entfernung von Ihnen nicht 500 Meter. Jegliches Fliegen außer Sichtweite bedarf einer Genehmigung vom schwedischen Zentralamt für Transport (Transportstyrelsen).
- Bitte beachten Sie, dass es in Schweden auch Sperrgebiete gibt, über denen jegliches Fliegen untersagt ist. Dazu gehören beispielsweise Gefängnisse, Atomkraftwerke und Nationalparks. Lassen Sie eine Drohne fliegen, sind Sie verpflichtet, die Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für die gesamte Luftfahrt gelten
In folgenden Fällen benötigen Sie eine Genehmigung:
- Genehmigung von der Provinzialregierung (Länsstyrelsen) für das Fotografieren und Filmen mittels einer Drohne.
- Genehmigung vom Landesvermessungsamt (Lantmäteriet) für die Veröffentlichung und Verbreitung von geografischen Informationen (Luftbildaufnahmen).
Versicherungspflicht: Ob eine Haftpflichtversicherung in Schweden zwingend für den Betrieb einer Drohne vorgeschrieben ist, kann ich zwar nicht sagen, aber ich empfehle dringend eine solche Versicherung abzuschließen. Bei der Nutzung kann nämlich leicht ein Schaden entstehen, welcher gravierende finanzielle Folgen haben kann.
Für die Nutzung von Drohnen und anderen unbemannten Flugobjekten besteht seit dem Jahr 2005 in Deutschland eh eine Versicherungspflicht. Diese gilt unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Hierzu kann man aber einfach bei seiner vorhandenen Versicherung nachfragen und sich die Deckung schriftlich bestätigen lassen. Hierbei ist die Angebe des Startgewicht wichtig. Meine Versicherung hat mir schriftlich bestätigt, dass ich meine DJI Spark mit 300 Gramm Startgewicht ohne Probleme nutzen kann.
Guten Tag Herr Broch,
Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung privat genutzte Drohnen, Quadrocopter und Flugmodelle bis 5 kg Startmasse mitversichert sind.
Dies ist unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht besteht oder ob die Modelle durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden.
Fazit: Offiziell ist das reine Fliegen einer Drohne in Schweden als EU Bürger erlaubt. Das Erstellen von Bildmaterial aber nicht bzw. nur mit Genehmigungen der jeweiligen Verwaltung („Länsstyrelsen“) in der Region („län“), in welcher man Aufnahmen erstellen möchte. Wer also seine Aufnahmen etwa gewinnbringend nutzen möchte, sollte hier auf jeden Fall aufpassen.
Wer bei von seiner Haftpflichtversicherung kein grünes Licht für den Versicherungsschutz seiner Drohne bekommen hat, der sollte mal beim Anbieter Drohneversicherungsvergleich vorbeischauen. Hier kann man bereits für wenige Eurönchen seine Drohne versichern lassen. Ohne einen gültigen Versicherungsschutz sollte man auf keinen Fall fliegen!
Es ist also eigentlich wie mit dem Jedermannsrecht, wer keinen stört und mit einem gesunden Menschenverstand unterwegs ist und auf das Fliegen über Flugplätzen und Nationalparks (Übersicht) verzichtet, sollte keine großen Probleme bekommen. Leider entgehen einem ein paar wunderschöne Aufnahmen aus den Nationalparks, aber sonst alles bestens.
Hallo Marc
Vielen Dank für die Infos zum Drohnenflug und dass du die Infos gleich verlinkt hast! Dadurch habe ich gesehen, dass die Info zu Schweden zum Glück nicht mehr aktuell ist. Man darf seit dem 1. August wieder mit Drohnen fliegen und fotografieren! :-)
Hallo,
die obige Verlinkung funktioniert leider nicht mehr. Daher hier noch als Ergänzung ein Verweis auf die folgende Seite, die ständig aktualisiert wird: https://my-road.de/drohnen-gesetze-in-schweden/ Die Autoren haben auch zu den meisten anderen Ländern die Informationen für uns Copter-Piloten zusammengetragen.
MfG